Corona-Hygieneregeln
Hygienekonzept
Betretungsverbot:
Vom Betreten der Hochschule sind Personen ausgeschlossen, die
a) mit COVID-19 assoziierten Symptomen (akute, unspezifische Allgemeinsymptome, Fieber, Geruchs- und Geschmacksverlust, respiratorische Symptome jeder Schwere) aufweisen,
b) die einer Quarantänemaßnahme unterliegen oder
c) bei denen eine aktuelle Infektion mit Coronavirus SARS-CoV-2 nachgewiesen worden ist.
Hygiene:
Jeder und jede ist gehalten, durch regelmäßiges Händewaschen und Einhaltung der Hust- und Niesetikette zur Reduzierung des Infektionsrisikos beizutragen.
Lüften:
Räume regelmäßig Lüften: Stoßlüftung alle 20 Minuten für 5 bis 10 Minuten; Räume mit technischer Lüftung werden CO2-gesteuert mit Frischluft versorgt.
Zum Lüftungskonzept (öffnet neues Fenster)
Werdende Mütter:
Auf Weisung des Gewerbeaufsichtsamts können Schwangere an den Veranstaltungen teilnehmen, wenn Sie dabei eine FFP2-Maske tragen. Beim Tragen der FFP2-Maske ohne Ausatemventil ist eine Gebrauchsdauer von 75 Minuten und eine Erholungsdauer von 30 Minuten vorgeschrieben.
Rechtsfolgen:
Die Lehrpersonen haben in den Präsenzveranstaltungen für die Einhaltung der Hygieneregelungen zu Sorgen und haben für die Durchsetzung das Hausrecht.
Für Anregungen und Verbesserungen melden Sie sich unter vorsorge[at]hnu[dot]de