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Co­ro­na-Pan­de­mie: Über­brü­ckungs­hil­fe für Stu­die­ren­de in Not­la­ge

25.11.2020, Stu­di­um :

Das Bundesministerium für Bildung Forschung (BMBF) hat die Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingter Notlage bis März 2021 reaktiviert. Hier erfahren Sie, wo Sie den Antrag online stellen können.

Mit der Reaktivierung seiner Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingter Notlage im will das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) für das Wintersemester 2020/2021, von November 2020 bis Ende März 2021, erneut denjenigen Studierenden helfen, die sich nachweislich in einer akuten, pandemiebedingten Notlage befinden und die unmittelbar Hilfe benötigen. Die Überbrückungshilfe können in- und ausländische Studierende beantragen, die an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland immatrikuliert sind.

Online-Antrag: www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de

BMBF-Hotline zur Überbrückungshilfe:

Telefon: 0800 26 23 003

E-Mail: ueberbrueckungshilfe-studierende[at]bmbf.bund[dot]de

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