Bewerbungsverfahren / Zulassung
Downloads Bewerbung
- Übersicht Bewerbungsfristen (PDF, 246,37 KB - öffnet neues Fenster)
- Checkliste Bachelor (PDF, 142,45 KB - öffnet neues Fenster)
- Checkliste Master (PDF, 257,60 KB - öffnet neues Fenster)
- Checkliste Master Weiterbildung (PDF, 113,88 KB - öffnet neues Fenster)
- Checkliste Zertifikat Weiterbildung (PDF, 112,84 KB - öffnet neues Fenster)
Wichtige Informationen & Downloads zur Immatrikulation
- Aktuelle Immatrikulationssatzung (PDF, 358,84 KB - öffnet neues Fenster)
- Infoblatt Immatrikulationsbeiträge (PDF, 222,30 KB - öffnet neues Fenster)
- EDV-Benutzerordnung (PDF, 138,94 KB - öffnet neues Fenster)
- Merkblatt zur Krankenversicherung (PDF, 178,47 KB - öffnet neues Fenster)
- Nutzungsrichtlinien der Bibliothek (externer Link, öffnet neues Fenster)
- Info CampusCard (PDF, 309,41 KB - öffnet neues Fenster)
Fragen? Wir helfen.
Referate Studium & Prüfung
Wie läuft das Bewerbungs- und Immatrikulationsverfahren ab?
Wie Sie sich bewerben müssen, hängt vom Studiengang ab, auf den Sie sich bewerben und von Ihrer Hochschulzugangsberechtigung.
Bei den Studiengängen gibt es momentan diese Verfahren:
Wichtig!
Die geschilderten Abläufe gelten für Studieninteressierte mit einer (Fach-)Hochschulreife, die zum Fachhochschulstudium in Bayern berechtigt oder, bei Bewerbungen für Master-Studiengänge, mit einem erfolgreich abgeschlossenen Bachelorstudium.
Sie sollten sich auf jeden Fall noch einmal gesondert informieren, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob das bei Ihnen der Fall ist. Beispielsweise bei:
Bewerbung für zulassungsfreie Bachelorstudiengänge
1
Sie registrieren sich innerhalb der Bewerbungsfrist im Bewerbungsportal der HNU (öffnet neues Fenster).
Auch wenn Sie sich für mehrere Studiengänge an der HNU bewerben, müssen Sie sich nur einmal registrieren.
Falls Sie sich in der Vergangenheit schon einmal für ein anderes Semester beworben hatten, müssen Sie sich neu registrieren. Nach jedem Bewerbungsverfahren werden alle Bewerberdaten gelöscht.
2
Sie wählen die Studiengänge aus, für die Sie sich bewerben möchten und füllen die entsprechenden Online-Formulare aus.
3
Wenn Sie alles erfasst haben und alle erforderlichen Unterlagen hochgeladen haben, geben Sie den Antrag bzw. die Anträge online ab.
4
Hochzuladen sind auf jeden Fall:
- Ihr Zeugnis (oder andere Nachweise über Ihre Hochschulzugangsberechtigung)
- ein lückenloser Lebenslauf
hier müssen Sie uns nicht beeindrucken, wir müssen nur monatsgenau Ihren Bildungsverlauf und Ihren beruflichen Werdegang nachvollziehen können - Kopie Ausweis
Unter Umständen müssen Sie zusätzliche Unterlagen einreichen, z.B. Bescheinigungen über Praktika, Berufsausbildungen oder abgeleistete Dienste.
5
Jetzt prüft die Hochschule Ihre Unterlagen. Wenn alles passt, erhalten Sie im Bewerbungsportal ein Zulassungsangebot in Form des Zulassungsbescheids.
Im Zulassungsbescheid finden Sie auch die Informationen darüber, ab wann Sie sich frühestens immatrikulieren können und bis wann Sie sich spätestens immatrikuliert haben müssen.
6
Sobald der Zeitpunkt gekommen ist, ab dem die Immatrikulation möglich ist, können Sie im Bewerberportal für Ihren Wunschstudiengang die Immatrikulation beantragen.
Dazu füllen Sie das entsprechende Online-Formular aus und befolgen die weiteren Anweisungen.
7
Bis zum Ende der Immatrikulationsfrist (das genaue Datum finden Sie im Zulassungsbescheid) muss der Antrag auf Immatrikulation an der Hochschule eingetroffen sein. Mit dem Antrag müssen Sie auch noch einige weitere Dokumente einreichen. Alle erforderlichen Unterlagen zur Immatrikulation finden Sie im Zulassungsbescheid aufgeführt. Das sind in der Regel:
- ein Beleg über die Zahlung des Immatrikulationsbeitrags
z.B. ein Screenshot aus dem Onlinebanking oder eine Kopie des Kontoauszugs. Eine Kopie des ausgefüllten Überweisungsträgers genügt nicht.
Falls der Studiengang ein Vorpraktikum erfordert:
- Nachweis über das Vorpraktikum
Falls Ihr Vorpraktikum zu dem Zeitpunkt noch läuft, dann benötigen wir eine Bescheinigung darüber, dass es läuft und wann Sie es voraussichtlich abschließen werden.
Außerdem müssen Sie noch ein Passbild hochladen und bei einer gesetzlichen Krankenkasse einen Nachweis über den Versichertenstatus anfordern. Die Krankenkasse meldet diesen digital an die Hochschule. Auch von der Versicherungspflicht befreite oder privat Versicherte müssen diesen Nachweis bei einer gesetzlichen Krankenversicherung beantragen. Betriebsnummer HNU / Absendenummer HNU: 843 259 24
- ein Beleg über die Zahlung des Immatrikulationsbeitrags
8
Wenn wir Ihre Unterlagen geprüft haben und alles korrekt ist, werden Sie per E-Mail darüber informiert, dass Sie immatrikuliert sind und Sie erhalten per Post Ihre CampusCard (=Studierendenausweis) und Ihre Login-Daten für die für Ihr Studium relevanten Portale.
Bewerbung für örtlich zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge
1
Als ersten Schritt registrieren Sie sich bei hochschulstart.de (öffnet neues Fenster)
Im Zuge der Registrierung erhalten Sie eine BID- und eine BAN-Nummer. Bewahren Sie diese gut auf - Sie benötigen sie im nächsten Schritt.
Falls Sie sich schon einmal bei hochschulstart.de registriert haben, dann sind Ihre Login-Daten weiterhin gültig. Merken Sie sich diese darum gut.
Warum hochschulstart.de? Weil durch die zentrale Koordinierung der Bewerbungen auf zulassungsbeschränkte Studiengänge die Anzahl von nicht genutzten Studienplätzen minimiert wird.
2
Mit dieser BID- und BAN-Nummer registrieren Sie sich innerhalb der Bewerbungsfrist im Bewerbungsportal der HNU (öffnet neues Fenster).
Auch wenn Sie sich für mehrere Studiengänge an der HNU bewerben, müssen Sie sich nur einmal registrieren.
Falls Sie sich in der Vergangenheit schon einmal für ein anderes Semester beworben hatten, müssen Sie sich neu registrieren. Nach jedem Bewerbungsverfahren werden alle Bewerberdaten gelöscht.
3
Sie wählen die Studiengänge aus, für die Sie sich bewerben möchten und füllen die entsprechenden Online-Formulare aus.
4
Wenn Sie alles ausgefüllt haben, die Unterlagen hochgeladen sind können Sie den Antrag online einreichen.
Ab diesem Moment können Sie die ausgewählten Studiengänge auch auf hochschulstart.de sehen und priorisieren.
Beachten Sie bitte unbedingt die Regelungen zur Priorisierung und zur automatischen Studienplatzvergabe auf hochschulstart.de!
5
Hochzuladen ist auf jeden Fall:
- Ihr Zeugnis (oder andere Nachweise über Ihre Hochschulzugangsberechtigung)
- ein lückenloser Lebenslauf
hier müssen Sie uns nicht beeindrucken, wir müssen nur monatsgenau Ihren Bildungsverlauf und Ihren beruflichen Werdegang nachvollziehen können - Kopie Ausweis
Unter Umständen müssen Sie zusätzliche Unterlagen einreichen, z.B. Bescheinigungen über Praktika, Berufsausbildungen oder abgeleistete Dienste.
6
Jetzt prüft die Hochschule Ihre Unterlagen.
Wenn alles passt, nehmen Sie am Auswahlverfahren teil. Für das Auswahlverfahren werden nach Ende der Bewerbungsfrist alle gültigen Bewerbungen nach bestimmten Regeln (z.B. nach Note gereiht, aber auch mit Quoten für Kriterien wie Wartezeit oder "Studium ohne Abi" ...) auf die verfügbaren Studienplätze verteilt.
Die HNU meldet die Studienplatzangebote an hochschulstart.de und dort können Sie die Angebote dann innerhalb bestimmter Fristen annehmen bzw. werden Ihnen die Studienplätze anhand Ihrer Priorisierung automatisiert zugewiesen.
Wichtig:
- Beachten Sie bitte unbedingt die Regelungen zur Priorisierung und zur automatischen Studienplatzvergabe auf hochschulstart.de!
- Wenn Sie einmal ein Studienplatzangebot auf hochschulstart.de angenommen haben oder Ihnen ein Studienplatz aufgrund der automatisierten Vergabe zugewisen wurde, verfallen unwiederbringlich Ihre übrigen Bewerbungen auf hochschulstart.de!
Weil die Studienplatzvergabe ein sehr dynamischer Prozess ist, kann sich hier von Tag zu Tag etwas an Ihrem Status ändern.
7
Sobald Sie über hochschulstart.de ein Studienplatzangebot angenommen haben oder Ihnen ein Studienplatz zugewiesen wurde, können Sie im HNU-Bewerbungsportal für diesen Studiengang die Immatrikulation beantragen.
Dazu füllen Sie das entsprechende Online-Formular aus.
8
Bis zum Ende der Immatrikulationsfrist (das genaue Datum finden Sie im Zulassungsbescheid) muss der Antrag auf Immatrikulation an der Hochschule eingetroffen sein. Mit dem Antrag müssen Sie auch noch einige weitere Dokumente einreichen. Alle erforderlichen Unterlagen zur Immatrikulation finden Sie im Zulassungsbescheid aufgeführt. Das sind in der Regel:
- ein Beleg über die Zahlung des Immatrikulationsbeitrags
z.B. ein Screenshot aus dem Onlinebanking oder eine Kopie des Kontoauszugs. Eine Kopie des ausgefüllten Überweisungsträgers genügt nicht.
Falls der Studiengang ein Vorpraktikum erfordert:
- Nachweis über das Vorpraktikum
Falls Ihr Vorpraktikum zu dem Zeitpunkt noch läuft, dann benötigen wir eine Bescheinigung darüber, dass es läuft und wann Sie es voraussichtlich abschließen werden.
Außerdem müssen Sie noch ein Passbild hochladen und bei einer gesetzlichen Krankenkasse einen Nachweis über den Versichertenstatus anfordern. Die Krankenkasse meldet diesen digital an die Hochschule. Auch von der Versicherungspflicht befreite oder privat Versicherte müssen diesen Nachweis bei einer gesetzlichen Krankenversicherung beantragen. Betriebsnummer HNU / Absendenummer HNU: 843 259 24
- ein Beleg über die Zahlung des Immatrikulationsbeitrags
9
Wenn wir Ihre Unterlagen geprüft haben und alles korrekt ist, werden Sie per E-Mail darüber informiert, dass Sie immatrikuliert sind und Sie erhalten per Post Ihre CampusCard (=Studierendenausweis) und Ihre Login-Daten für die für Ihr Studium relevanten Portale.
Bewerbung für Masterstudiengänge
1
Sie registrieren sich innerhalb der Bewerbungsfrist im Bewerbungsportal der HNU (öffnet neues Fenster).
Auch wenn Sie sich für mehrere Studiengänge an der HNU bewerben, müssen Sie sich nur einmal registrieren.
Falls Sie sich in der Vergangenheit schon einmal für ein anderes Semester beworben hatten, müssen Sie sich neu registrieren. Nach jedem Bewerbungsverfahren werden alle Bewerberdaten gelöscht.
2
Sie wählen die Studiengänge aus, für die Sie sich bewerben möchten und füllen die entsprechenden Online-Formulare aus.
3
Wenn Sie alles erfasst haben und alle erforderlichen Unterlagen hochgeladen haben, geben Sie den Antrag bzw. die Anträge online ab.
4
Hochzuladen sind auf jeden Fall:
- Ihr Bachelorzeugnis (oder andere Nachweise über einen Hochschulanschluss). Alternativ können Sie eine Bescheinigung ihrer Hochschule über die voraussichtlich endgültige Durchschnittsnote (4,0 Bescheinigung) einreichen. Aus dieser Bescheinigung muss hervorgehen, dass Sie alle Prüfungsleistungen erfolgreich abgeschlossen haben, die Bachelorarbeit abgegeben ist und diese mit mindestens 4,0 bewertet wird.
eine einfache Kopie genügt, eine Beglaubigung ist nicht notwendig - ein lückenloser Lebenslauf
hier müssen Sie uns nicht beeindrucken, wir müssen nur monatsgenau Ihren Bildungsverlauf und Ihren beruflichen Werdegang nachvollziehen können - Kopie Ausweis
Unter Umständen müssen Sie zusätzliche Unterlagen einreichen, z.B. Bescheinigungen über Berufserfahrung oder Sprachzertifikate.
- Ihr Bachelorzeugnis (oder andere Nachweise über einen Hochschulanschluss). Alternativ können Sie eine Bescheinigung ihrer Hochschule über die voraussichtlich endgültige Durchschnittsnote (4,0 Bescheinigung) einreichen. Aus dieser Bescheinigung muss hervorgehen, dass Sie alle Prüfungsleistungen erfolgreich abgeschlossen haben, die Bachelorarbeit abgegeben ist und diese mit mindestens 4,0 bewertet wird.
5
Jetzt prüft die Hochschule Ihre Unterlagen. Wenn alles passt, erhalten Sie im Bewerbungsportal ein Zulassungsangebot in Form des Zulassungsbescheids.
Im Zulassungsbescheid finden Sie auch die Informationen darüber, ab wann Sie sich frühestens immatrikulieren können und bis wann Sie sich spätestens immatrikuliert haben müssen.
6
Sobald der Zeitpunkt gekommen ist, ab dem die Immatrikulation möglich ist, können Sie im Bewerbungsportal für Ihren Wunschstudiengang die Immatrikulation beantragen.
Dazu füllen Sie das entsprechende Online-Formular aus und befolgen die weiteren Anweisungen.
7
Bis zum Ende der Immatrikulationsfrist (das genaue Datum finden Sie im Zulassungsbescheid) ist der Antrag auf Immatrikulation mit einigen weiteren Dokumenten einzureichen. Alle erforderlichen Unterlagen zur Immatrikulation finden Sie im Zulassungsbescheid aufgeführt. Das sind in der Regel:
- ein Beleg über die Zahlung des Immatrikulationsbeitrags
z.B. ein Screenshot aus dem Onlinebanking oder eine Kopie des Kontoauszugs. Eine Kopie des ausgefüllten Überweisungsträgers genügt nicht.
Außerdem müssen Sie noch ein Passbild hochladen und bei einer gesetzlichen Krankenkasse einen Nachweis über den Versichertenstatus anfordern. Die Krankenkasse meldet diesen digital an die Hochschule. Auch von der Versicherungspflicht befreite oder privat Versicherte müssen diesen Nachweis bei einer gesetzlichen Krankenversicherung beantragen.
- ein Beleg über die Zahlung des Immatrikulationsbeitrags
8
Wenn wir Ihre Unterlagen geprüft haben und alles korrekt ist, werden Sie per E-Mail darüber informiert, dass Sie immatrikuliert sind und Sie erhalten per Post Ihre CampusCard (=Studierendenausweis) und Ihre Login-Daten für die für Ihr Studium relevanten Portale.
Bewerbung für berufsbegleitendes Studium
Wie Sie sich für einen berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengang bewerben, erfahren Sie auf der Website des jeweiligen Studiengangs bzw. Zertifikatskurses.
Worauf muss ich bei der Bewerbung achten?
Wie streng ist das mit den Fristen?
Sehr streng.
Die Fristen sind Ausschlussfristen. Alle Anträge, die nach Fristende an der Hochschule eintreffen, dürfen wir nicht mehr berücksichtigten. Achten Sie also sehr genau darauf, die Fristen einzuhalten und die Unterlagen vollständig einzureichen.
Entscheidend für die Frist ist der digitale Eingang an der Hochschule.
Es müssen bis Fristende alle nötigen Unterlagen mit hochgeladen. Die Hochschule ist nicht verpflichtet und aufgrund der großen Bewerberzahlen auch nicht in der Lage, Sie auf Fehler oder fehlende Unterlagen aufmerksam zu machen.
Die Bewerbungsfristen finden Sie hier.
Die Immatrikulationsfrist steht im Zulassungsbescheid.
Kann ich mich für mehrere Studiengänge gleichzeitig bewerben?
Selbstverständlich! Ihnen entsteht dadurch auch keinerlei Nachteil im Verfahren.
Bewerben können Sie sich für viele Studiengänge, Sie müssen sich aber dann, wenn Sie nach Abschluss des Bewerbungsprozesses mehrere Studienplatzzusagen haben, für einen entscheiden.
Wir raten sogar dazu, nicht alles auf eine Karte zu setzen und durch mehrere Bewerbungen das Risiko zu senken, am Ende ohne Studienplatz dazustehen.
Ich habe früher schon einmal ein Zulassungsangebot von der HNU bekommen. Muss ich mich trotzdem nochmal bewerben?
Ja, unbedingt!
Die Angebote gelten immer nur für das jeweilige Semester, für das Sie sich beworben haben.
Für zulassungsbeschränkte Studiengänge gibt es eine Sonderregel:
Falls Sie in der Vergangenheit einen Studienplatz an der HNU angenommen haben, sich aber aufgrund von Bundesfreiwilligendienst, freiwilligem Wehrdienst, FSJ o. ä. nicht einschreiben konnten. Dann sollten Sie den Zulassungsbescheid gut aufbewahren. Wenn Sie diesen bei einer erneuten Bewerbung für den Studiengang beilegen, haben Sie nämlich den Studienplatz sicher. Bewerben müssen Sie sich aber trotzdem noch!
Habe ich später einen Nachteil, wenn ich ein Zulassungsangebot von der HNU bekomme, es aber nicht annehme?
Nein.
Jedes Bewerbungs- und Zulassungsverfahren steht für sich. Bei der nächsten Bewerbungsfrist geht jedes Verfahren wieder frisch von vorne los.
Was passiert nach der Bewerbung mit meinen Bewerbungsunterlagen?
Falls Sie sich an der HNU immatrikulieren, werden die Bewerbungsunterlagen Teil Ihrer Studierendenakte. Falls Sie sich nicht immatrikulieren, werden die Unterlagen nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gelöscht.
Ich habe mein Schulzeugnis noch nicht. Bis wann kann ich es nachreichen?
Wenn Sie Ihr Abitur- und/oder Fachhochschulreifezeugnis im laufenden Jahr erhalten (Zeugnisdatum), können Sie dieses bei einer Bewerbung für das Wintersemester bis zum 27. Juli des jeweiligen Jahres im Referat Studium nachreichen.
Bei Bewerbungen für das Sommersemester müssen Sie alle Unterlagen bis zum Ende der Bewerbungsfrist vorlegen.
Manchmal werden Bewerbungsfristen verlängert. Sollte Ihr Zeugnisdatum dann von der verlängerten Frist erfasst werden, können Sie sich bewerben. Wenn Bewerbungsfristen verlängert werden, erfahren Sie das über unsere Homepage.
Ich bekomme mein Zeugnis erst sehr spät. Was gebe ich denn bei Notenschnitt und Zeugnisdatum ein, wenn ich jetzt schon die Onlinebewerbung mache?
Lassen Sie die entsprechenden Felder einfach frei oder tragen Sie einen zu erwartende Wert ein.
Wenn Sie Ihr Zeugnis dann nachreichen (wichtig: Fristen beachten!) werden die Daten von uns anhand der Angaben im Zeugnis nachgetragen bzw. korrigiert.
Für meinen Studiengang brauche ich ein Vorpraktikum. Muss ich das bis zum Bewerbungsschluss abgeschlossen haben?
Nein.
Das Vorpraktikum muss erst bis zum Vorlesungsbeginn abgeschlossen sein.
Bewerben können Sie sich auch ohne abgeschlossenes Vorpraktikum. Zur Einschreibung müssen Sie dann Nachweise vorlegen, dass Sie ein entsprechendes Vorpraktikum abgeschlossen haben oder sich derzeit in einem Vorpraktikum befinden, das bis Vorlesungsbeginn abgeschlossen sein wird.
Wann jeweils Vorlesungsbeginn ist, erfahren Sie im Akademischen Kalender.
Mehr Informationen zum Vorpraktikum finden Sie auf der Seite des jeweiligen Studiengangs.
Ich bin während der Bewerbungs- oder Immatrikulationsfrist im Ausland - was muss ich beachten?
Die Bewerbung und Immatrikulation erfolgt online. Sorgen Sie dafür, dass Ihnen alle erforderlichen Unterlagen digital zur Verfügung stehen, um diese hochzuladen.
Kann ich mit meinem Schulabschluss an der HNU studieren?
Gilt an der HNU die Fachhochschulreife ohne Abschlussprüfung ("Schulabbrecher-FHR")?
Nein.
Wenn Sie Ihre Fachhochschulreife durch den Besuch der gymnasialen Oberstufe (schulischer Teil) und entsprechende Praxis (fachpraktischer/berufsbezogener Teil) erworben haben, dann gilt diese Art der Fachhochschulreife nicht in Bayern und Sachsen.
Aber es gibt Ausnahmen: Sie können die Studiengänge studieren, die wir als Kooperationsstudiengänge gemeinsam mit der Technischen Hochschule Ulm anbieten.
Kann ich mit einer Fachhochschulreife von einem zweijährigen Berufskolleg in Baden-Württemberg an der HNU studieren?
Nein - aber.
Diese Art der Fachhochschulreife gilt nur in Baden-Württemberg. Aber ...
... Sie können die Studiengänge studieren, die wir als Kooperationsstudiengänge gemeinsam mit der Technischen Hochschule Ulm anbieten.
… Sie können durch den Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung eine bundesweit gültige Fachhochschulreife erlangen.
... Sie können durch den Nachweis von ausreichend Praxiserfahrung eine Fachhochschulreife erlangen, die auch außerhalb Baden-Württembergs gilt (sog. Anerkennungspraktikum).
Anerkennungspraktikum
- mindestens ein halbes Jahr
- gelenktes Praktikum
- Tätigkeit in der Fachrichtung Ihres Berufskollegs (wird durch das Berufskolleg geprüft & bescheinigt)
- bis zum Bewerbungsschluss muss das Praktikum abgeschlossen sein und das Anerkennungsschreiben Ihres Berufskollegs vorliegen
Ich habe mein Abi von einem beruflichen Gymnasium (z. B. technisches Gymnasium od. Wirtschaftsgymnasium). Ist das ein Problem?
In aller Regel nein. Normalerweise erwerben Sie auch auf einem beruflichen Gymnasium die allgemeine Hochschulreife.
Werfen Sie im Zweifelsfall einen Blick auf Ihr Zeugnis; dort ist vermerkt, welche Hochschulzugangsberechtigung Ihnen Ihr Abschluss verleiht.
Gilt mein International Baccalaureate (IB)?
Ob das IB als Hochschulzugangsberechtigung an der HNU gilt, wird in jedem Fall einzeln geprüft.
- Falls Sie Ihr IB an einer Schule in Deutschland erworben haben, prüft die HNU Ihren Abschluss im Rahmen Ihrer Bewerbung.
- Falls Sie Ihr IB an einer Schule im Ausland erworben haben, müssen Sie den Abschluss von uni-assist prüfen lassen. Bitte registrieren Sie sich dazu parallel zu Ihrer Bewerbung an der HNU auf www.uni-assist.de und reichen auch dort Ihre Unterlagen ein.
Bekomme ich auch sicher einen Studienplatz?
Wenn Sie die Zulassungsvoraussetzungen des jeweiligen Studiengangs erfüllen, dann hängt das weitere Vergabeverfahren davon ab, ob der Studiengang zulassungsfrei oder zulassungsbeschränkt ist.
Welcher Zulassungsmodus auf Ihren Wunschstudiengang zutrifft, das finden Sie auch auf der Seite des Studiengangs.
Welche Studiengänge sind zulassungsbeschränkt? Welche sind zulassungsfrei?
Zulassungsbeschränkte Studiengänge
Zulassungsfreie Studiengänge
- Betriebswirtschaft
- Betriebswirtschaft im Gesundheitswesen
- Data Science Management
- Digital Enterprise Management
- Digitales Medizin- und Pflegemanagement
- Information Management Automotive
- Informationsmanagement und Unternehmenskommunikation
- Management für Gesundheits- und Pflegeberufe
- Wirtschaftsingenieurwesen
- Advanced Management
- Artifical Intelligence and Data Analytics
- Advanced Sales Management and Intelligence
- Communication & Design for Sustainability
- Digital Transformation and Global Entrepreneurship
- Digital Healthcare Management
- Digital Innovation Management
- International Corporate Communication and Media Management
- Social Entrepreneurship for Sustainable Development
- Strategic Information Management
- MBA Führung und Management im Gesundheitswesen
- MBA General Management
- MBA Digital Leadership und IT-Management
Was bedeutet "zulassungsfrei"?
In einem zulassungsfreien Studiengang bekommen Sie ganz sicher einen Studienplatz, wenn Sie
- die Zulassungsvoraussetzungen* erfüllen und sich
- "form- und fristgerecht" dafür anmelden/bewerben.
"formgerecht" bedeutet, dass Sie sich über die dafür vorgesehenen Wege und Formulare anmelden müssen (also z.B. nicht per E-Mail) und alle Unterlagen beim Anmeldeschluss vollständig sein müssen.
"fristgerecht" bedeutet, dass alle Unterlagen mit Ablauf der jeweiligen Anmeldefrist an der HNU eingegangen sein müssen.
Ihre Note spielt also keine Rolle.* Es gibt keinen Auswahlprozess und auch keinen NC.
Bitte beachten Sie: Der Zulassungsbescheid, den Sie nach erfolgreicher Anmeldung erhalten, bedeutet noch nicht, dass Sie an der HNU eingeschrieben sind. Um tatsächlich an der HNU zu studieren, müssen Sie sich auch noch in einem nächsten Schritt innerhalb der Immatrikulationsfrist einschreiben.
* Achtung Bewerber:innen für Masterstudiengänge: Auch, wenn der Studiengang zulassungsfrei ist, spielt i.d.R. ihre Note eine Rolle - nämlich als Bestandteil der Zulassungsvoraussetzungen.
Was bedeutet "(örtlich) zulassungsbeschränkt"?
Das bedeutet, dass dieser Studiengang pro Semester eine bestimmte Anzahl an Studierenden aufnehmen kann. Das ist die sogenannte Kapazität. Sie ist in der Zulassungszahlensatzung festgelegt.
Wenn in einem Bewerbungsverfahren die Zahl der gültigen Bewerbungen die der verfügbaren Studienplätze übersteigt, werden die Bewerberinnen und Bewerber nach bestimmten Auswahlkriterien (überwiegend ist das die Zeugnisnote und die Wartezeit spielt ggf. auch eine Rolle) gereiht und in dieser Reihenfolge zugelassen.
Was ist der "Numerus Clausus" (NC)?
Die schlechteste Note, die in einem zulassungsbeschränkten Verfahren noch für eine Zulassung gereicht hat, ist der sog. "Numerus Clausus" (NC).
Auf der Website des betreffenden Studiengangs werden Sie im Kasten "Zulassungsvoraussetzungen" zu den bisherigen NC gelotst.
Der NC wird niemals vor dem Bewerbungsverfahren festgelegt, sondern ergibt sich immer erst nach dem Abschluss des gesamten Zulassungssverfahrens. Deswegen können die Werte vergangener Jahre nur als Orientierungshilfe zur groben Einschätzung der Zulassungschancen dienen. Der NC kann von Verfahren zu Verfahren schwanken, abhängig von der Anzahl der verfügbaren Studienplätze und der Menge und den Abschlussnoten der Bewerber:innen.
Es ergeben sich zum Teil unterschiedliche NC für die Gruppe der Absolvent:innen von Fach- und Berufsoberschulen als für alle anderen Absolvent:innengruppen. Das kommt daher, dass zulassungsrechtlich vorgeschrieben ist, die Studienplätze anteilig vergeben werden müssen. Wenn z.B. 30% der Bewerber:innen einen FOS- oder BOS-Abschluss haben, werden auch 30% der Studienplätze an Personen mit FOS- oder BOS-Abschluss vergeben.
Kann ich meine Chancen auf Zulassung verbessern?
Bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen werden über die Durchschnittsnote hinaus noch andere Kriterien für die Studienplatzvergabe herangezogen. Das sind zum Beispiel:
- Wartezeiten: Bis zu einem gewissen Grad können Zeiten, in denen Sie nach Erwerb Ihrer (Fach)Hochschulreife nicht studiert haben, Ihre Chancen verbessern. Die Wartezeit wird den Bewerbungsunterlagen entnommen und automatisch berücksichtigt. Sie müssen dafür nichts weiter tun.
- Sonderquoten: Ein bestimmter Prozentsatz der zu vergebenden Studienplätze ist für bestimmte Bewerbergruppen vorgesehen (z.B. "Studium ohne Abi", Zweitstudierende oder ausländische Studierende). Sie konkurrieren dann nur innerhalb dieser Gruppe.
- nur für den Studiengang "Physician Assisstant": Eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Gesundheits- oder Pflegeberuf verbessert Ihre Zulassungsnote. Bei einer Ausbildungsnote "sehr gut" um eine ganze Note, bei "gut" um 0,7 Notenpunkte, bei "befriedigend um 0,5, bei "ausreichend" um 0,3.