Bewerbung für Internationale Studierende
Austausch- oder Vollstudierende?
🎓
Als internationale Vollstudierende der HNU haben Sie Ihren Hochschulzugang im Ausland erworben und möchten sich an der HNU einschreiben, um einen Bachelor- oder Masterabschluss zu machen.
Alle Informationen dazu finden Sie hier.
🔄
Sie gehören zu den Austauschstudierenden, wenn Sie an einer unserer Partnerhochschulen oder an einer anderen Hochschule im Ausland eingeschrieben sind. Sie kommen im Rahmen eines Austauschprogramms (Erasmus+, Hochschulpartnerschaft, Double Degree) oder als Freemover und studieren ein bis zwei Semester an der HNU, ohne dort einen Abschluss zu machen.
Alle Informationen zum Austauschstudium finden Sie beim International Office.
Fragen zur Bewerbung?
Peter Marquetand
Stellvertretende Leitung Referat Studium
Bewerbung und Zulassung
Bewerbung und Zulassung für Internationale Vollstudierende
Während Ihres Studiums haben Sie dieselben Rechte und Pflichten wie die deutschen Studierenden.
Bei der Bewerbung gelten für Sie dieselben Abläufe und Fristen wie für die deutschen Bewerberinnen und Bewerber im jeweiligen Studiengang. Welche das sind, erfahren Sie beim jeweiligen Studiengang.
Zusätzlich zu diesem Bewerbungsprozess müssen Sie noch zwei weitere Anforderungen erfüllen:
Wichtiger Hinweis!
Die Prüfung des Zeugnisses durch uni-assist ersetzt nicht die Bewerbung bei der HNU!
Wichtiger Hinweis zur Einreise nach Deutschland
Einreisen zum Zweck der Aufnahme eines Studiums sowie Studienaufenthalte für einzelne Semester sind möglich. Dies ist mit dem Zulassungsbescheid der Hochschule nachzuweisen. Ein Nachweis der Präsenzpflicht ist nicht mehr erforderlich.
Um diese drei Prozesse müssen Sie sich kümmern:
Bewerbung an der HNU
1
Sie bewerben sich für Ihren Studiengang auf demselben Weg und mit denselben Fristen wie reguläre Bewerberinnen und Bewerber.
Wie die Bewerbung für Ihren Studiengang abläuft, erfahren Sie hier.
Zeugnisprüfung durch uni-assist
1
Sie registrieren sich auf www.uni-assist.de (öffnet neues Fenster)
Sie können diesen Prozess unabhängig von Bewerbungsfristen jederzeit beginnen - wir empfehlen, dass sie es so früh wie möglich tun. Um mit Ihrer Bewerbung über einen bestimmten Punkt hinaus fortzufahren, benötigt die HNU die Ergebnisse von uni-assist.
2
Sie füllen dort online die nötigen Angaben aus und laden Ihre Dokumente hoch.
3
Sie bezahlen die Gebühren an uni-assist.
4
uni-assist prüft die Unterlagen.
5
Spätestens bis zum jeweiligen Bewerbungsschluss müssen Sie zusätzlich zu den Bewerbungsunterlagen das Prüfergebnis (VPD) bei der Hochschule eingereicht haben.
Sprachnachweise
1
Sprachnachweis erwerben.
2
Zertifikat bis zum Fristende einreichen.
Zeugnisanerkennung
Warum muss ich mein Zeugnis extern anerkennen lassen?
Angesichts der Vielzahl an Schul- und Hochschul- und Notensystemen greifen wir auf externe Experten zurück, die für uns überprüfen, ob das vorliegende Zeugnis zu einem Bachelor- oder Masterstudium berechtigt und welcher deutschen Note die Abschlussnote entspricht.
Diese Aufgabe übernimmt uni-assist.
Wie läuft die Anerkennung ab?
- Sie registrieren sich auf www.uni-assist.de.
- Sie füllen dort online die nötigen Angaben aus und laden Ihre Dokumente hoch.
- Sie bezahlen die Gebühren an uni-assist.
- uni-assist prüft die Unterlagen.
- uni-assist teilt Ihnen das Ergebnis der Prüfung in einem Schreiben (VPD) mit.
- Sie reichen das Prüfergebnis (VPD) bei der HNU ein (bitte achten Sie auf die Bewerbungsfristen).
- Die HNU fährt mit dem weiteren Verfahren fort.
Wieviel Zeit muss ich dafür einplanen? Gibt es Fristen?
Spätestens beim jeweiligen Bewerbungsschluss für den Studiengang muss das Prüfergebnis (VPD-Schreiben) bei der HNU vorliegen.
uni-assist kann bis zu sechs Wochen benötigen, um Ihre Unterlagen zu prüfen. Gerade, wenn Sie auf ein schnelles Feedback der HNU angewiesen sind (z.B. weil Sie einen Zulassungsbescheid für den Visumsantrag benötigen), sollten Sie so früh wie möglich Ihr Zeugnis prüfen lassen.
Ich habe bereits eine Anerkennung für mein Zeugnis. Muss ich es trotzdem nochmal über uni-assist laufen lassen?
Sie haben bereits von einer deutschen Institution eine Anerkennung Ihres Zeugnisses (mit Umrechnung der Note) bekommen? Dann besteht die Chance, dass Sie den uni-assist-Prozess nicht mehr durchlaufen müssen.
Schicken Sie umgehend einen Scan des Zeugnisses und des Anerkennungsschreibens an studium[at]hs-neu-ulm[dot]de (öffnet neues Fenster) mit der Bitte, zu prüfen, ob wir diese Anerkennung auch für Ihre Bewerbung an der HNU akzeptieren können.
Kann ich schon vorab herausfinden, ob ich mit meinem Schulabschluss in Deutschland studieren kann?
Ja. Unverbindliche Informationen über die Gültigkeit von ausländischen Abschlüssen erhalten Sie über die anabin-Datenbank. (öffnet neues Fenster)
Für viele Länder hat der DAAD die anabin-Informationen übersichtlicher aufbereitet und auch ins Englische übersetzt. Sie finden diese in der DAAD-Zulassungsdatenbank. (öffnet neues Fenster)
Sprachnachweise
Wann muss ich die Sprachnachweise vorlegen?
Je nach geforderter Sprache haben Sie unterschiedliche Fristen zur Einreichung der Nachweise:
- Englisch-Nachweise: spätestens zum Bewerbungsschluss einreichen
- Deutsch-Nachweise: spätestens zur Immatrikulation einreichen
Welche Sprachnachweise benötige ich für deutschsprachige Studiengänge?
In allen Studiengängen, in denen die vorwiegende Unterrichtssprache Deutsch ist, müssen Sie zur Immatrikulation Deutschkenntnisse nachweisen.
Das ist C1 für folgende Studiengänge:
- alle Bachelorstudiengänge (außer Data Science Management, Digital Enterprise Management, Game-Produktion und Management und Wirtschaftspsychologie)
- alle berufsbegleitende Weiterbildungsstudiengänge (außer Digitales Management und Technologien)
- Master of Advanced Management (MAM)
Das ist B2 für folgende Studiengänge:
- Data Science Management
- Digital Enterprise Management
- Digital Healthcare Management
- Digitales Management und Technologien
- Game-Produktion und Management
- Wirtschaftspsychologie
Nachweisen können Sie ein C1-Sprachniveau u.a. mit folgenden Zertifikaten:
- Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH): mindestens DSH-2
- Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF): mindestens TDN 4 in allen Teilprüfungen
- Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (DSD): DSD II
- Goethe-Zertifikat C 2: Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS)
- telc Deutsch C1 Hochschule
Welche Sprachnachweise benötige ich für englischsprachige Studiengänge?
In englischsprachigen Studiengängen müssen bei der Bewerbung Englisch-Kenntnisse auf Niveau B2 nachgewiesen werden.
Nachweisen können Sie das geforderte Sprachniveau u.a. auf folgenden Wegen:
- entsprechendes Ergebnis in anerkanntem Sprachtest
- Nachweis der entsprechenden Sprachkenntnisse durch das Schul- oder Hochschulabschlusszeugnis
- Abschluss eines nachweisbar vollständig auf Englisch unterrichteten Studiums
- Nachweis darüber, dass die Muttersprache Englisch ist
Nicht-Muttersprachler in Deutsch müssen bei der Immatrikulation zusätzlich Deutsch-Kenntnisse auf Niveau A1 nachweisen.
Kann ich einen Vorkurs machen, bei dem ich das geforderte Deutsch-Niveau erreichen kann?
An der Hochschule Neu-Ulm leider nicht.
Aber wenn Sie sich für ein Studium an der HNU interessieren, können Sie am Vorbereitungssemester "FOKuS - Fachliche Orientierung, Kultur und Sprache" (öffnet neues Fenster) an der Universität Ulm teilnehmen.
Dort können Sie ab Niveau B1 oder B2 einsteigen und innerhalb eines Jahres oder eines Semesters C1 erreichen.
Hier geht es zur Website: www.uni-ulm.de/fokus (öffnet neues Fenster)