FAQ

FAQ

Welche Möglichkeiten habe ich, während meines Studiums Studienleistungen im Ausland zu erbringen?

Wo kann ich mich informieren?

Auf den Webseiten des International Office unter Auslandsstudium sowie im Moodlekurs "Serviceangebot IO" (opens in a new window) finden Sie alle wichtigen Informationen inklusive Erfahrungsberichten (bis WiSe 2022/23), organisatorischen Hinweisen, Aufzeichnungen vieler Informationsveranstaltungen etc.

Erfahrungsberichte ab dem WiSe 2022/23 finden Sie direkt auf dem Info-Blatt der Partnerhochschule.

Zu den Auslandsexkursionen informiert Sie Ihre Fakultät.

Welche Partnerhochschulen hat die HNU?

Die Gesamtübersicht über mehr als 100 Partnerhochschulen der HNU finden Sie hier. Mit über 80 dieser Partner besteht die Möglichkeit für Studierendenaustausch.

Im Suchportal für Austauschplätze (opens in a new window) finden Sie zu jeder Partnerhochschule ein detailliertes Info-Blatt mit Semesterzeiten, englischem Kursangebot für Austauschstudierende, Anzahl der kostenfreien Austauschplätze bzw. Informationen zu eventuellen Studiengebühren, Unterbringung etc. sowie die Erfahrungsberichte von Studierenden, die dort vor kurzem ein Auslandssemester verbracht haben.

Kann ich mir Kurse aus dem Ausland für mein Studium an der HNU anerkennen lassen?

Ja. Viele Prüfungsleistungen aus Vorlesungen im Ausland sind auf Ihr Studium anrechenbar: als Schwerpunkt, als einzelner Kurs oder Modul, als Wahlpflichtfach oder Wahlfach und bei den Double-Degree-Programmen sogar als ganze Semester.

Zuständig für die Anerkennung von Prüfungsleistungen (opens in a new window) aus dem Ausland ist das Referat Prüfung. Dort sollten Sie vor Antritt Ihres Auslandssemesters einen Vorabantrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen einreichen- so haben Sie Planungssicherheit.

Wann bewerbe ich mich auf einen Austauschplatz an einer Partnerhochschule?

Es gibt zwei Bewerbungszeiträume:

  • 01.12. bis 15.01.: für ein Auslandssemester im kommenden akademischen Jahr (Winter- oder Sommersemester)
  • 01. bis 15.06.: für ein Auslandssemester im kommenden Sommersemester

Der Zeitpunkt der Bewerbung innerhalb des Zeitraums hat keine Auswirkungen auf Ihre Chancen. Wichtig ist, dass Sie innerhalb der Frist Ihre Bewerbung vollständig abschließen.  

In der ersten Bewerbungsrunde (Dez./Januar) stehen alle Austauschplätze zur Verfügung; in der zweiten sind einige Partnerhochschulen nicht mehr wählbar, aber es steht immer noch eine große Zahl an Plätzen und Gastländern zur Auswahl.

Wie bewerbe ich mich auf einen Austauschplatz an einer Partnerhochschule?

Informationen zur Bewerbung sowie den Link zum Bewerberportal finden Sie hier.

Bitte denken Sie daran, sich vor der Bewerbung gut über Ihre Wunschhochschule(n) zu informieren. 

Besonders wichtig sind:

  •  die Unterrichtssprache,
  • das Kursangebot und
  • die Semesterzeiten. 

Vor allem im Sommersemester passen nicht alle Partnerhochschulen zu unseren Semesterzeiten, da das Semester teilweise bereits im Januar beginnt. Sie kommen aber trotzdem in Frage, wenn Sie im Wintersemester davor zum Beispiel Ihr Praxissemester absolvieren und Ihr Praktikum dann bereits beendet haben.

Wie sind die weiteren Schritte, wenn ich einen Austauschplatz an einer Partnerhochschule bekommen habe?

Etwa Mitte März bzw. Mitte Juli erhalten Sie über das Portal den Bescheid, ob und welchen Austauschplatz wir Ihnen anbieten können.  

  • Wenn Sie im Wintersemester ins Ausland gehen, nominieren wir Sie zwischen April und Mai an der Partnerhochschule.
  • Wenn Sie das Auslandssemester im Sommersemester machen, dann nominieren wir Sie zwischen September und Oktober. 

Sobald wir Sie nominiert haben, werden Sie von uns über die nächsten Schritte informiert.

Danach müssen Sie sich noch einmal an der Gasthochschule bewerben und bestimmte Unterlagen einreichen. Welche Unterlagen im Einzelnen erforderlich sind und bis wann Sie diese einreichen oder hochladen müssen, erfahren Sie von uns oder direkt von Ihrer Gasthochschule.

Die endgültige Entscheidung, ob Sie angenommen werden, liegt bei der Gasthochschule. Nur in sehr seltenen Ausnahmefällen wurden nominierte Studierende abgelehnt. Die Gründe dafür waren außergewöhnliche Umstände an der Gasthochschule. Wenn Sie Ihre Bewerbungsunterlagen vollständig und fristgereicht einreichen, können Sie mit großer Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass Sie angenommen werden.  Endgültige Sicherheit haben Sie, sobald der Letter of Acceptance der Gasthochschule vorliegt.

Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich keinen Austauschplatz bekommen habe?

Sollten Sie keine Zusage für einen Austauschplatz an einer Ihrer Wunschhochschulen bekommen haben, dann können Sie sich gern in der nächsten Bewerbungsrunde erneut bewerben.

Achten Sie darauf, dass Sie im Motivationsschreiben klar begründen, warum Sie gerade an diese Partnerhochschule(n) gehen möchten. Prüfen Sie auch gründlich, ob ein Auslandssemester dort für Sie tatsächlich möglich ist! 

  • Passen die Semesterzeiten zu denen der HNU?
  • Können Sie rechtzeitig zu den Orientierungstagen vor Vorlesungsbeginn anreisen?
  • Gibt es ausreichend Kurse auf Englisch, die für Ihren Studiengang infrage kommen?
  • Können Sie das Auslandssemester im Gastland auch finanziell stemmen?

Bitte beachten Sie auch, dass es keine Warteliste oder Nachrückverfahren gibt. Austauschplätze, die nicht angenommen werden, gehen automatisch in den Pool der zur Verfügung stehenden Plätze zurück und können erst in der nächsten Bewerbungsrunde vergeben werden.

Wann und wie bewerbe ich mich als Freemover an einer Hochschule im Ausland, die keine Partnerhochschule der HNU ist?

Als Freemover zahlen Sie in der Regel Studiengebühren und/oder eine Vermittlungsgebühr. Daher ist es oft auch noch kurzfristiger möglich, solch einen kostenplichtigen Studienplatz zu bekommen. Eine Förderung über Stipendien wie Erasmus+ und Hochschule International ist nicht möglich.

Ihr Ansprechpartner sind in der Regel Vermittlungsorganisationen wie Asia Exchange, College Contact, GOstralia! , Ranke-Heinemann und andere. Diese beraten und betreuen Sie während des Bewerbungsprozesses und bis zum Ende Ihres Auslandsaufenthalts.

Bekomme ich finanzielle Unterstützung für meinen Auslandsaufenthalt?

Eine Übersicht über Fördermöglichkeiten und Stipendien finden Sie hier.

Was kann ich tun, wenn sich die Semesterzeiten überschneiden?

Vor allem im Sommersemester kommt es zu Überschneidungen der Semesterzeiten, da in vielen Ländern das Semester schon im Januar / Anfang Februar beginnt, wenn an der HNU noch Prüfungszeit ist.

Allgemein gilt, dass Sie rechtzeitig zu den Orientierungstagen an der Partnerhochschule anreisen sollen und eine verspätete Anreise nach Vorlesungsbeginn nicht erlaubt ist. Die Teilnahme an den Orientierungsphase ist wichtig, damit Sie schnell Kontakte zu anderen Austauschstudierenden knüpfen können und um durch die vielen Erklärungen einen leichten Einstieg in Ihr Semester an der Gasthochschule zu haben.

Welche Möglichkeiten gibt es, wenn sich die Semesterzeiten überschneiden:

  • Sie sind vorher im Praxissemester, das beispielsweise schon Ende Dezember endet, damit Sie rechtzeitig an der Gasthochschule sein können.
  • Sie schreiben im vorhergehenden Wintersemester keine Präsenzprüfungen an der HNU.
  • Sie wählen eine andere Partnerhochschule, deren Semester frühestens Mitte Februar und in jedem Fall erst nach Ende der Prüfungszeit an der HNU beginnt.
  • Sie verschieben Ihr Auslandssemester auf ein Wintersemester.

Kontakt für Outgoings

International Office – Studierendenaustausch Outgoing