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HNU Healthcare Management Insights #20 

11.10.2024, Dialoge:

In der Interviewserie befragt Prof. Dr. Patrick Da-Cruz wechselnde Expertinnen und Experten zu aktuellen Themen aus dem Gesundheitsbereich. Diesmal wird das Thema Value Based Healthcare aus Sicht der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) beleuchtet; Interviewpartner ist Dr. Florian Brandt. 

Die Gesprächspartner

Prof. Dr. Patrick Da-Cruz ist Professor für Betriebswirtschaftslehre und Gesundheitsmanagement an der Fakultät Gesundheitsmanagement der Hochschule Neu-Ulm (HNU) sowie wissenschaftlicher Leiter des MBA-Programms Führung und Management im Gesundheitswesen.
Vor seiner Tätigkeit an der HNU war Herr Da-Cruz bei namhaften Strategieberatungen im Bereich Pharma / Healthcare sowie in Führungsfunktionen in Unternehmen der Gesundheitswirtschaft im In- und Ausland tätig.

Prof. Dr. Patrick Da-Cruz

Dr. Florian Brandt beschäftigt sich als Health Innovation Manager bei der IKK Südwest mit der Entwicklung, Umsetzung und Bewertung neuartiger Ansätze zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung. Dies umfasst auch die Förderung der Einführung und Verbreitung digitaler Technologien im deutschen Gesundheitsmarkt. Zusätzlich zu seiner beruflichen Tätigkeit forscht und publiziert er zu aktuellen gesundheitswissenschaftlichen Themen. Zuvor absolvierte er ein Studium der Wirtschaftswissenschaften und eine Promotion in theoretischer Medizin an der Universität des Saarlandes. 

Dr. Florian Brandt
Dr. Florian Brandt

Was verstehen Sie unter Value Based Healthcare?

Dr. Florian Brandt: Value Based Healthcare beschreibt eine Art und Weise der Systemgestaltung im Gesundheitswesen, die konsequent auf eine Steigerung des Patientenwohls ausgerichtet ist. Das Konzept geht auf den Harvard-Ökonomen Michael Porter zurück, demzufolge Gesundheitssysteme auf der ganzen Welt derzeit nicht um den Patienten oder die Patientin, sondern um medizinische Fachbereiche organisiert sind. Ziel etwaiger Weiterentwicklungsmaßnahmen sollte daher eine stärkere Orientierung am Patientennutzen sein, ohne hierbei die nachhaltige Finanzierbarkeit außer Acht zu lassen. Diesen Zusammenhang fasst Michael Porter im Verhältnis von „Health Outcomes“ und „Costs“ zusammen, aus dem sich der patientenbezogene „Value“ ergibt. Bezogen auf die GKV spiegelt sich dies im bisweilen ambivalenten Verhältnis von „Patientinnen und Patienten“ und „Versicherten“ wider – zwei Seiten derselben Medaille. Wer zu Beginn des Monats auf seine Gehaltsabrechnung blickt und sich über zu hohe Krankenkassenbeiträge bzw. „Costs“ ärgert, befindet sich in der Versichertenrolle, während sich die Person, die im Krankenhaus auf eine komplikationsfreie Operation bzw. ein möglichst gutes „Outcome“ hofft, in der Patientenrolle befindet. Im SGB V, dem zentralen Regelwerk der GKV, manifestieren sich diese beiden Perspektiven im Qualitäts- und im Wirtschaftlichkeitsgebot.

Welche Rolle spielt das Thema derzeit im Gesundheitswesen?

Dr. Florian Brandt: In Anbetracht des nach wie vor unkoordinierten Nebeneinanders niedergelassener Spezialistinnen und Spezialisten, der unzureichenden Verknüpfung ambulanter und stationärer Versorgungseinheiten sowie einer Vergütungslogik, die durch erfolgsunabhängige Leistungsentgelte einen Anreiz für mehr „Volume“ statt „Value“ schafft, bestätigt sich Porters Einschätzung leider. Zusätzlich stellen Entwicklungen wie die Alterung der Gesellschaft, der Fachkräftemangel oder der medizinisch-technische Fortschritt das Gesundheitswesen vor fundamentale Herausforderungen hinsichtlich Qualität und Finanzierbarkeit. Allerdings ist auch immer deutlicher erkennbar, dass die etablierten verbandspolitisch organisierten Strukturen des Gesundheitswesens zu träge sind, um derart dynamischen Entwicklungen angemessen durch kontinuierliche Innovation zu begegnen. Hier kommen dann zunehmend die einzelnen Akteure, z. B. einzelne Behandlerinnen und Behandler, Technologieanbieter oder Krankenkassen, ins Spiel, die per Abschluss von individuellen Sondervereinbarungen, sogenannten Selektivverträgen, vergleichsweise schnell und unbürokratisch mit innovativen Versorgungslösungen auf konkrete Versorgungsprobleme reagieren können. Im Rahmen solcher Selektivverträge spielt Value Based Healthcare wiederum eine zentrale Rolle, denn die Teilnahme an einer selektivvertraglichen Versorgung ist für alle Parteien, inklusive der Patientinnen und Patienten, freiwillig. Würde hier also kein wahrnehmbarer „Value“ im Vergleich zur regulären Versorgung für alle Parteien geschaffen, würde der Selektivvertrag schlichtweg nicht funktionieren.

Inwieweit kann VBHC die Patientenorientierung verbessern?

Dr. Florian Brandt: Verstehen wir Value Based Healthcare, wie bereits beschrieben, als ein zu optimierendes Zusammenspiel aus „Health Outcomes“ und „Costs“ bzw., um es in der GKV-Terminologie auszudrücken, „Qualität“ und „Wirtschaftlichkeit“, liegt die Verbesserung der Patientenorientierung vermutlich auf der Hand: Wird in der Entscheidungsfindung bezüglich potenzieller Weiterentwicklungsmaßnahmen der VBHC-Maßstab angelegt, bekommen Patientinnen und Patienten, respektive Versicherte, im Erfolgsfall entweder eine qualitativ hochwertigere oder eine kostengünstigere Versorgung – idealerweise beides. Dies ist im Grunde auch die Perspektive, die wir Krankenkassen bei der Bewertung von uns angebotenen Versorgungsinnovationen, die für eine selektivvertragliche Kooperation infrage kommen, einnehmen. Insofern sind wir also gewissermaßen zweidimensionale Wesen. Entsprechende Anbieter sollten uns immer möglichst plausibel darlegen, wie durch die angebotene Versorgungsinnovation ein Gesundheitsvorteil für die Patientin oder den Patienten bei gleichzeitiger Kostenreduktion in dem jeweiligen Versorgungsbereich realisiert werden kann. Oft gehen diese beiden Aspekte Hand in Hand: Werden beispielsweise durch ein innovatives Therapieverfahren bessere Behandlungsergebnisse erzielt und Folgeerkrankungen oder Komplikationen vermieden, führt dies mittel- bis langfristig auch zu Kosteneinsparungen. Schließlich müssen die Folgeerkrankungen bzw. Komplikationsfolgen dann ja später nicht kostenintensiv behandelt werden.

Anhand welcher Dimensionen kann man „patient value“ messen?

Dr. Florian Brandt: Die systematische Messung des tatsächlich erzielten Patientennutzens ist in der Tat ein essentieller Bestandteil des VBHC-Konzepts. Das betont wiederholt auch Michael Porter. Hier kommen verschiedene objektive Outcomes wie Komplikationsraten, Komorbiditäten, Hospitalisierungen, AU-Tage, bestimmte Vitalparameter, Veränderungen an Organen oder Mortalitätsraten, aber auch subjektive Maße wie Patient Reported Outcome Measures, kurz PROMs, oder Patient Reported Experience Measures, kurz PREMs, in Betracht. PROMs bzw. PREMs sind Messinstrumente, die auf einer Selbstbeurteilung durch Patienten basieren. Mithilfe standardisierter Einzelfragen werden gesundheitsbezogene Parameter bei den Patientinnen und Patienten erfasst, was eine systematische Patientenorientierung ermöglicht. Bekannte Beispiele, die zur Messung der gesundheitsbezogenen Lebensqualität dienen, sind der SF-12 oder der EQ-5D. Hinzu kommt der „insurant value“, der den erzielten Kosteneinsparungen entspricht. Schließlich verausgaben wir im Gesundheitswesen im Wesentlichen das Geld, das unsere Versicherten uns Krankenkassen anvertrauen und wir möglichst effizient zu allokieren versuchen.

Welche Leuchtturmprojekt/-initiativen finden sich im deutschsprachigen Raum?

Dr. Florian Brandt: Im weiteren Sinne sind dies alle Selektivverträge, die auf eine Verbesserung von Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Gesundheitsversorgung abzielen und nach einer diesbezüglichen Evaluation Bestand haben. Gemeinsam mit der BIG direkt gesund, der mhplus Krankenkasse und der SBK Siemens-Betriebskrankenkasse betreiben wir seit 2018 den Healthy Hub, quasi das Äquivalent zur VOX-Sendung „Die Höhle der Löwen“, um Versorgungsinnovationen zu finden, die vor diesem Hintergrund für Selektivverträge infrage kommen. Die Wahl der IKK Südwest fiel in der ersten Runde auf den Technologieanbieter Preventicus, mit dem wir inzwischen seit einigen Jahren selektivvertraglich kooperieren. Preventicus bietet ein zweistufiges Smartphone-basiertes Screening auf Vorhofflimmern – eine Herzrhythmusstörung, die als Hauptrisikofaktor für Schlaganfälle gilt – an. Zunächst können unsere Versicherten die Preventicus-App nutzen, mit der unkompliziert und ohne Zubehör der Herzrhythmus gemessen werden kann. Im Falle auffälliger Messungen findet eine technische Verifizierung durch ein angeschlossenes telemedizinisches Zentrum statt und Patienten werden sodann an einen Kardiologen zur ärztlichen Diagnostik per Langzeit-EKG weitergeleitet. Bestätigt sich der Verdacht, kann frühzeitig mit der Therapie, in der Regel mit der Verordnung blutverdünnender Medikamente, begonnen werden. Der Vertrag enthält eine Pay-for-Performance-Regelung, nach der sich die Vergütung für Preventicus mit der Anzahl an App-basierten Verdachtsfällen reduziert, die sich im Rahmen der ärztlichen Diagnostik dann nicht bestätigen – eine Regelung, die wir aufgrund der hohen Messgenauigkeit der App tatsächlich noch nie anwenden mussten. Ziel ist die Vermeidung von Schlaganfällen. Betroffene sparen sich auf diese Weise die drastischen Konsequenzen, die Versichertengemeinschaft spart sich die kostenintensive Schlaganfallversorgung. Aber auch in der Regelversorgung finden sich zunehmend VBHC-Elemente: Beispielsweise muss der Anteil erfolgsabhängiger Preisbestandteile in der Versorgung mit Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) demnächst mindestens 20 Prozent des Vergütungsbetrags betragen, in der Krankenhausversorgung werden bereits vielfach PROMs eingesetzt und auch gemäß der viel diskutierten Krankenhausreform soll die Einhaltung bestimmter Qualitätsstandards bei der Vergütung künftig stärker ins Gewicht fallen.

Vielen Dank für das Gespräch! 

Die in den Interviews dargestellten Inhalte und Aussagen spiegeln die Perspektive der Gesprächspartner wider und entsprechen nicht notwendigerweise der Position der Redaktion.