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HNU Healthcare Management Insights #35

16.06.2025, Dialoge:

In der Interviewserie befragt Prof. Dr. Patrick Da-Cruz wechselnde Expertinnen und Experten zu aktuellen Themen aus dem Gesundheitsbereich. Diesmal zu Gast: FH-Prof. Dr. Robert Mischak, Professor an der Kooperationshochschule FH Joanneum in Graz, zum Thema innovative Vergütungsmodelle im Bereich Digital Health. 

Die Gesprächspartner

Prof. Dr. Patrick Da-Cruz ist Professor für Betriebswirtschaftslehre und Gesundheitsmanagement an der Fakultät Gesundheitsmanagement der Hochschule Neu-Ulm (HNU) sowie wissenschaftlicher Leiter des MBA-Programms Führung und Management im Gesundheitswesen.
Vor seiner Tätigkeit an der HNU war Herr Da-Cruz bei namhaften Strategieberatungen im Bereich Pharma / Healthcare sowie in Führungsfunktionen in Unternehmen der Gesundheitswirtschaft im In- und Ausland tätig.

Prof. Dr. Patrick Da-Cruz

FH-Prof. Dr. Robert Mischak leitet das eHealth-Institut und ist Vorsitzender des Departments für Angewandte Informatik an der FH JOANNEUM. Er leitet außerdem zwei Studiengänge (eHealth Bachelor und eHealth Master). Er absolvierte sein Studium des Maschinenbaus – Management an der TU Wien. Zusätzlich absolvierte er einen Masterstudiengang im Bereich Public Health in der Schweiz. Von 1992 bis 1995 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Ludwig Boltzmann Institut für Epidemiologie und Gesundheitssystemforschung der Karl-Franzens-Universität Graz. Von 1995 bis 2008 war er als leitender Angestellter bei der steirischen Krankenanstaltengesellschaft KAGes und später bei der privaten Krankenversicherung Merkur in Graz tätig. Seit 2008 ist er hauptberuflicher Lehrbeauftragter an der FH JOANNEUM in Graz und hat eine Professur für Betriebswirtschaftslehre im Gesundheitswesen inne. 

FH-Prof. Dr. Robert Mischak

Digitale Gesundheitslösungen sind in der Gesundheitsversorgung von zunehmender Bedeutung, wobei sich im Hinblick auf die Vergütung dieser relativ neuen Leistungen teilweise erhebliche Unterschiede zeigen. Wie ist der Status quo im Hinblick auf Vergütungsmodelle für digitale Gesundheitslösungen? 

FH-Prof. Dr. Robert Mischak: In Österreich sind digitale Gesundheitslösungen derzeit noch eher die Ausnahme. So etwas wie Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), die per Rezept von der Krankenversicherung bezahlt werden, haben wir nicht. Meistens sind die Health-Apps kostenlos für Mitglieder einer bestimmten Versicherung. Im Bereich der Telemedizin sind die meisten Leistungen genauso wie deren analoge Gegenstücke honoriert, meistens als Einzelleistung, manchmal als Pauschalen.

Wie müssen sich traditionelle Vergütungsstrukturen weiterentwickeln, um neue digitale Gesundheitslösungen im Gesundheitswesen angemessen abzubilden?

FH-Prof. Dr. Robert Mischak: Ein wichtiger Aspekt sind die zugrunde liegenden Daten und deren Verarbeitung (meistens administrative und medizinische Daten), welche in standardisierten Terminologien organisiert sein sollten und idealerweise auch sektorenübergreifend Anwendung finden können. Da stellt sich eine wichtige strategische Frage, nämlich ob man medizinische Daten auch als Verrechnungsdaten in einem verwendet oder ob man eine getrennte Dokumentation vorsieht. Idealerweise sollten meines Erachtens Verrechnungsdaten, die ja weniger komplex sind, aus medizinischen Daten abgeleitet werden und das möglichst automatisiert, denn die Datenerfassung soll für die Leistungserbringer nicht aufwendig sein. Idealerweise sollten daher auch die medizinischen Daten automatisiert erfasst werden. Das ist über direkte Schnittstellen von Messgeräten für Vitalparameter bis hin zu Speech-to-text-Systemen für Befunde technisch möglich. Einzig die Festlegung von Diagnosen und Therapien wird letztlich – auch wenn man sich über Clinical-Decision-Support-Systeme (CDSS) helfen lässt – eine menschliche Aufgabe bleiben. Auch auf Seiten der Qualitätssicherung und Verrechnung der Leistungen durch Krankenkassen o.a. sollte eine weitgehende Automatisierung erfolgen. In weiterer Folge könnten diese Routinedaten anonymisiert und automatisiert in die Gesundheitsberichterstattung einfließen.

Was sind die größten Herausforderungen bei der Implementierung von innovativen Vergütungsmodellen für digitale Gesundheitslösungen?

FH-Prof. Dr. Robert Mischak: So wünschenswert die Standardisierung der Medizinischen Daten und der Verrechnungsdaten wäre, so schwierig ist sie im Einzelfall aufgrund historisch gewachsener Strukturen umzusetzen. In Österreich gibt es z.B. für Primärversorgungseinheiten (PVE) pro Bundesland andere Regeln, also neun Rahmenverträge für neun Millionen Einwohnerinnen und Einwohner. Die private Krankenversicherung hat andere Leistungskataloge als die soziale Krankenkasse usw. Außerdem zielen die meisten Vergütungssysteme auf den Output und nicht auf den Outcome ab und setzten damit mitunter falsche Anreize der Leistungserbringung. Modelle, die die Behandlungsqualität berücksichtigen (Pay-for-Performance), müssen auch nach Risiko adjustieren können. Das ist methodisch nicht ganz einfach.

Welche Best Practice Beispiele existieren aus Ihrer Sicht im Hinblick auf die Vergütung?

FH-Prof. Dr. Robert Mischak: Ich persönlich präferiere Capitation-Modelle. Das heißt, die Krankenversicherung zahlt für definierte Bevölkerungsgruppen an die versorgenden Leistungserbringer, unabhängig davon, ob eine Leistung anfällt oder nicht. Damit entfällt zumindest der Anreiz zu unnötigen Leistungen, weil die Leistungserbringer ein Interesse an geringen Einzelleistungen bzw. Fallzahlen haben. Generell würde so ein System aber schon große Anforderungen an die digitale Reife aller Akteure stellen.

Wie sieht es mit der Bezahlung aus? Wer kommt als Payor in Betracht? Welche Rolle spielen Versicherungen, der Staat, Arbeitgeber und der Patient bzw. die Patientin?

FH-Prof. Dr. Robert Mischak: Das ist eine politische Frage. In eher libertären Systemen kann einiges an die Patientin und den Patienten ausgelagert werden, dafür müssten aber auch die Krankenversicherungsbeiträge reduziert werden bzw. Versicherungsmodelle mit Wahlmöglichkeit zu Selbstbehalten und flexiblen Leistungen bzw. Einschränkungen auf bestimmte Leistungserbringer angeboten werden. Von staatlicher Seite sind die Rahmenbedingungen für eine funktionierende und finanzierbare Solidargemeinschaft (Versicherungspflicht, erste Hilfe für jeden etc.) zu gewährleisten. Außerdem sollte die Versorgungseffektivität und -effizienz von digitalen Gesundheitslösungen auch überwacht werden. Die Arbeitgeber sollten im Sinne der Digitalen Betrieblichen Gesundheitsförderung ihren Beitrag leisten, dafür sollte man dann aber auch die Freibeträge für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge erhöhen. Patientinnen und Patienten sollte möglichst in ihre eigene Gesundheitsversorgung eingebunden werden. Das heißt Abkehr von einer rein paternalistischen Reparaturmedizin hin zu Patientinnen und Patienten mit besserer Gesundheitskompetenz, die in Therapieentscheidungen mitreden dürfen. Dann sind sie vielleicht auch bereit, selbst Kosten für digitale Gesundheitslösungen zu übernehmen.

Vielen Dank für das Gespräch!

Die in den Interviews dargestellten Inhalte und Aussagen spiegeln die Perspektive der Gesprächspartner wider und entsprechen nicht notwendigerweise der Position der Redaktion.