Erasmus+ für Praktikum in Europa

Sie planen ein Praktikum oder eine Abschlussarbeit in Europa? Dann bewerben Sie sich auf ein Erasmus+ Stipendium!
Rahmenbedingungen
- Praktikumsdauer mindestens 2 Monate und maximal 12 Monate
- für Praktika während des Studiums (Praxissemester oder freiwilliges Praktikum), Abschlussarbeiten und für Praktika nach Studienabschluss
- Stipendienhöhe nicht abhängig vom Gehalt
- maximale Erasmus+ Förderdauer von 12 Monaten pro Studienabschnitt; es können in einem Studienabschnitt mehrere Erasmus+ Mobilitäten bis zum Erreichen der maximalen Förderdauer durchgeführt werden
Programmländer
Es können nur Praktika in Erasmus+ Programmländern gefördert werden. Den aktuellen Überblick über die Erasmus+ Programmländer finden Sie auf der Webseite der NA DAAD (öffnet neues Fenster). Hinweis: Praktika in Erasmus+ Partnerländern sind nicht förderbar.
Stipendium
Es wird ein Förderzeitraum bewilligt, für den das Erasmus+ Stipendium ausgezahlt wird. Dieser Förderzeitraum muss nicht der tatsächlichen Aufenthaltsdauer entsprechen. Die Höhe der Förderung und die Dauer des maximalen Förderzeitraums ist abhängig vom durch die NA DAAD bewilligten Erasmus+ Gesamtbudget und der Anzahl der Teilnehmenden. Eine nachträgliche Anpassung der Förderdauer ist nicht möglich.
Im Hochschuljahr 2023/24 beträgt die maximale Förderdauer 3,0 Fördermonate (= 90 Fördertage) pro Auslandspraktikum. Hierfür gelten die folgenden Fördersätze (gefördert aus Projekt 2023):
Ländergruppe 1 (LG1) | Ländergruppe 2 (LG2) | Ländergruppe 3 (LG3) |
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden | Belgien (ab 24/25: LG1), Frankreich (ab 24/25: LG1), Griechenland, Italien (ab 24/25: LG1), Malta, Niederlande (ab 24/25: LG1), Österreich (ab 24/25: LG1), Portugal, Spanien, Zypern | Bulgarien (ab 24/25: LG2), Estland (ab 24/25: LG2), Kroatien (ab 24/25: LG2), Lettland (ab 24/25: LG2), Litauen (ab 24/25: LG2), Nordmazedonien (ab 24/25: LG2), Polen (ab 24/25: LG2), Rumänien (ab 24/25: LG2), Serbien (ab 24/25: LG2), Slowakei (ab 24/25: LG2), Slowenien (ab 24/25: LG2), Tschechien (ab 24/25: LG2), Türkei (ab 24/25: LG2), Ungarn (ab 24/25: LG2) |
750,- EUR / Fördermonat = 25,- EUR / Fördertag | 690,- EUR / Fördermonat | 640,- EUR / Monat = 21,33 EUR / Fördertag |
Inklusion und Diversität - Social top-up
Ein Fokus des Erasmus+ Programms liegt auf Sozialer Teilhabe und Chancengleichheit. Aus diesem Grund wird Studierenden aus benachteiligten Verhältnissen und Teilnehmenden mit besonderen Bedürfnissen der Zugang zum Programm finanziell erleichtert.
Für Erasmus+ geförderte Auslandspraktika wird daher ein Social top-up in Höhe von 250,- EUR / Fördermonat zusätzlich zum regulären Erasmus+ Stipendium an folgende Teilnehmenden ausgezahlt:
- Studierende mit einem GdB ab 20 oder einer nachgewiesenen Behinderung, die zu einem finanziellen Mehrbedarf im Ausland führt
- Studierende mit einer chronischen Erkrankung, die zu einem finanziellen Mehrbedarf im Ausland führt und nicht durch die Auslandskrankenversicherung abgedeckt wird
- Studierende Eltern, die ihr(e) Kind(er) mit ins Ausland nehmen
- Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus (Erstakademikerinnen/Erstakademiker)
- erwerbstätige Studierende (mind. 6-monatig-fortlaufende sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit innerhalb der letzten 12 Monate vor Beginn des Auslandspraktikums; Nettoverdienst durchschnittlich über 450,- EUR / Monat und unter 850,- EUR / Monat; die Tätigkeit kann, muss aber während des Auslandspraktikums nicht weiterlaufen; wichtig ist, dass die Tätigkeit - sollte der Vertrag weiterlaufen - während des Auslandspraktikums pausiert wird)
Hinweis: Es kann nur ein Zielgruppenmerkmal für die Auszahlung des Social top-ups geltend gemacht werden.
Wenn Sie zu einer der hier genannten Zielgruppen gehören, können Sie das Social top-up über Ihren Workflow in Mobility-Online - sobald der Abschnitt "Erasmus+ Stipendium" freigeschaltet ist - beantragen. Der Nachweis erfolgt in Form einer Ehrenwörtlichen Erklärung, in welcher die Teilnehmenden unterschriftlich versichern, alle entsprechenden Förderfähigkeitskriterien zu erfüllen. Teilnehmende müssen auf Nachfrage entsprechende Nachweise über die Förderfähigkeit vorlegen können.
Studierende mit einem GdB ab 20 oder mit einer nachgewiesenen Behinderung / chronischen Erkrankung, die zu einem finanziellen Mehrbedarf im Ausland führt, sowie Studierende mit Kind(ern) sind alternativ zum Social top-up berechtigt eine Übernahme von Realkosten zu beantragen ("Langantrag"). Die Antragssumme (max. 15.000,- EUR / Semester) wird in diesem Fall nach den persönlichen Bedürfnissen berechnet und zusätzlich zum regulären Erasmus+ Stipendium ausgezahlt. Studierende mit einer Behinderung haben auch die Möglichkeit zur Förderung einer vorbereitenden Reise für sich und ggf. eine Begleitperson, um absehen zu können, ob ein längerer Aufenthalt am ausländischen Arbeitsort möglich ist.
Nähere Informationen zur Erasmus+ Zusatzförderung erhalten Sie auf den Webseiten der NA DAAD (öffnet neues Fenster).
Nachhaltigkeit - Green top-up
Ziel des Erasmus+ Programms ist es Teilnehmende nicht nur für die Themen Nachhaltigkeit, Klimawandel und Umweltschutz zu sensibilisieren, sondern auch den ökologischen Fußabdruck, der durch Auslandsmobilitäten erzeugt wird, zu reduzieren.
Um Studierende zu ermutigen eine ressourcenschonende Reisemethode zu wählen, wird für Erasmus+ geförderte Auslandspraktika ein Green top-up für nachhaltiges Reisen in Höhe von 50,- EUR zusätzlich zum regulären Erasmus+ Stipendium ausgezahlt.
Voraussetzung dafür ist, dass Teilnehmende für die Anreise in ihr Gastland und/oder ihre Rückreise ein emissionsarmes, vom Erasmus+ Programm als nachhaltig eingestuftes, Verkehrsmittel nutzen (mind. 50% der Hin- und/oder Rückreisestrecke). Darüber hinaus kann die Förderdauer des regulären Erasmus+ Stipendiums um bis zu vier Tage verlängert werden, sollten Teilnehmende aufgrund der Nutzung eines nachhaltigen Verkehrsmittels nachweislich längere Zeit für ihre Hin- und/oder Rückfahrt benötigen (im Vergleich zur Reise mit dem Auto oder Flugzeug).
Das Green top-up können Sie über Ihren Workflow in Mobility-Online beantragen, sobald der Abschnitt "Erasmus+ Stipendium" freigeschaltet ist. Der Nachweis über das nachhaltige Reisen erfolgt über eine Ehrenwörtliche Erklärung. Teilnehmende müssen auf Nachfrage entsprechende Nachweise über das nachhaltige Reisen vorlegen können.
Tipps zu alternativen Reisemöglichkeiten und dem Thema Nachhaltigkeit erhalten Sie auf der Webseite der studentischen Initiative Erasmus by Train (öffnet neues Fenster) und dem Green Erasmus Portal. (öffnet neues Fenster)
Nähere Informationen zu Erasmus+ Green erhalten Sie auf den Webseiten der NA DAAD (öffnet neues Fenster).
Bewerbung
Die Bewerbung auf ein Erasmus+ Stipendium ist bis zwei Wochen vor Antritt des Praktikums möglich. Bei Praktika nach Studienabschluss muss die Bewerbung vor der Exmatrikulation erfolgen.
Bewerbungsunterlagen
- Online-Formular
- Foto (es muss kein Passfoto sein)
- Online-Motivationsschreiben auf Deutsch
- Online-Lebenslauf
- Bescheinigung über alle Studien- und Prüfungsleistungen
- Sprachnachweis B2 in der Arbeitssprache (nur erforderlich, wenn B2 nicht aus dem Notenspiegel ersichtlich ist und es sich nicht um Ihre Muttersprache handelt)
- Kopie des Praktikums- bzw. Arbeitsvertrages (auf Deutsch oder Englisch) oder eine entsprechende Bestätigungs-E-Mail des Arbeitgebers
- Bewerbungsübersicht mit Unterschrift
Dokumente und Verpflichtungen
Für die Auszahlung des Erasmus+ Stipendiums benötigen wir folgende Unterlagen:
- Grant Agreement - vor dem Auslandsaufenthalt
- Learning Agreement - vor dem Auslandsaufenthalt
- OLS-Sprachtest - vor dem Auslandsaufenthalt
- Confirmation of Arrival - nach Ankunft an der Gasteinrichtung
- Confirmation of Stay, EU-Survey, Erfahrungsbericht und Traineeship Certificate - am Ende des Auslandsaufenthaltes
Erasmus+ Charta für Studierende
Die Pflichten und Rechte der Studierenden im Erasmus+ Programm sind in der Erasmus+ Charta für Studierende (öffnet neues Fenster) geregelt, die jedem Studierenden vor Beginn des Auslandsaufenthalts auszuhändigen ist.
Berichtspflicht
Alle Studierenden, die an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Mobilität einen Erfahrungsbericht und ein EU-Survey zusammen mit Nachweisen zur Aufenthaltsdauer (Confirmation of Stay) und den Leistungen an der Gasteinrichtung (Traineeship Certificate) einzureichen.
Verpflichtender Sprachtest
Ist die Hauptarbeitssprache nicht die Muttersprache des Geförderten, muss er/sie vor dem Aufenthalt einen Online-Sprachtest absolvieren. Dieser ist kein Auswahlkriterium für die Förderung im Erasmus+ Programm. Ziel ist es, ggf. erzielte Fortschritte der geförderten Teilnehmenden beim Spracherwerb zu erfassen.