Eras­mus+ für Stu­di­um in Eu­ro­pa

Rah­men­be­din­gun­gen

  • erfolgreiche Bewerbung auf einen Austauschplatz an einer Erasmus+ Partnerhochschule in Europa
  • Mindestdauer des Auslandsstudiums 2 Monate
  • Sie müssen Kurse mit mindestens 15 ECTS bestehen, außer die Partnerhochschule oder Ihr Studiengang fordert mehr
  • Stipendienhöhe abhängig von Zielland und Studiendauer
  • keine extra Bewerbung nötig, die Bewerbung für das Stipendium erfolgt automatisch mit der Bewerbung um einen Austauschplatz an einer Erasmus+ Partnerhochschule
  • bei Zuteilung eines Austauschplatzes an einer Erasmus+ Partnerhochschule in der ersten Vergaberunde (Bewerbungsfrist 15.01.) ist das Stipendium garantiert bei einer späteren Bewerbung erhalten Sie das Stipendium sofern noch Mittel verfügbar sind
  • verpflichtende Auslandssemester sind nur mit Erasmus+ Zero Grant Förderung möglich, d.h.
    • Erlass der Studiengebühren
    • keine weitere finanzielle Förderung
    • Zugang zum Online Language Support (OLS)
    • alle Erasmus+ Formalitäten müssen erfüllt werden
  • maximale Erasmus+ Förderdauer 12 Monate im Bachelor und 12 Monate im Master, es können mehrere Erasmus+ Mobilitäten bis zum Erreichen der maximalen Förderdauer durchgeführt werden

Partnerhochschulen

Erasmus+ Partnerhochschulen der HNU sind alle Partnerhochschulen in den Erasmus+ Programmländern (öffnet neues Fenster).

Stipendium

Im Hochschuljahr 2022/23 beträgt die maximale Förderdauer 4,0 Fördermonate (= 120 Fördertage) pro Auslandssemester. Hierfür gelten die folgenden Fördersätze (gefördert aus Projekt 2022):

Ländergruppe 1Ländergruppe 2Ländergruppe 3
Finnland, Irland, Schweden

Belgien, Frankreich, Griechenland,
Italien, Niederlande, Österreich,
Portugal, Spanien

Bulgarien, Polen, Slowakei,
Tschechische Republik,
Türkei, Ungarn
600,- EUR / Fördermonat
= 20,- EUR / Fördertag            
540,- EUR / Fördermonat
= 18,- EUR / Fördertag
490,- EUR / Fördermonat
= 16,33 EUR / Fördertag

Hinweis zum Hochschuljahr 2023/24:  Für ein Erasmus+ gefördertes Auslandsstudium gelten ebenfalls die oben aufgeführten Fördersätze (gefördert aus Projekt 2023). Die maximale Förderdauer pro Auslandssemester kann jedoch aufgrund der finanziellen Zuweisung durch die EU erst Ende Juni 2023 bekanntgegeben werden.

Inklusion und Diversität - Social top-up

Ein Fokus des Erasmus+ Programms liegt auf Sozialer Teilhabe und Chancengleichheit. Eine Teilnahme am Programm soll somit für alle Personen attraktiver werden, die bislang aus sozio-ökonomischen Gründen auf einen Auslandsaufenthalt verzichtet oder nur selten genutzt haben. Aus diesem Grund wird Studierenden aus benachteiligten Verhältnissen und Teilnehmenden mit besonderen Bedürfnissen der Zugang zum Programm finanziell erleichtert.

Im Rahmen eines durch Erasmus+ geförderten Auslandsstudiums wird daher ein Social top-up in Höhe von 250,- EUR / Fördermonat (= 8,33 EUR / Fördertag) zusätzlich zum regulären Erasmus+ Stipendium an Teilnehmende folgender Zielgruppen ausgezahlt:

  • Studierende mit Behinderung (GdB ab 20)
  • Studierende mit einer chronischen Erkrankung, die zu einem finanziellen Mehrbedarf im Ausland führt
  • Studierende Eltern, die ihr(e) Kind(er) mit ins Ausland nehmen
  • Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus (Erstakademiker:innen)
  • erwerbstätige Studierende (mind. 6-monatige sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit innerhalb der letzten 12 Monate vor Beginn des Auslandsstudiums; Nettoverdienst über 450,- EUR / Monat und unter 850,- EUR / Monat; Tätigkeit muss während des Auslandsstudiums pausiert werden)

Hinweis: Es kann nur ein Zielgruppenmerkmal für die Auszahlung des Social top-ups geltend gemacht werden.

Wenn Sie zu einer der hier genannten Zielgruppen gehören, können Sie das Social top-up über Ihren Workflow in Mobility-Online - sobald der Abschnitt "Erasmus+ Stipendium" freigeschaltet ist - beantragen. ​​​​​​ Der Nachweis erfolgt in Form einer Ehrenwörtlichen Erklärung, in welcher die Teilnehmenden unterschriftlich versichern, alle entsprechenden Förderfähigkeitskriterien zu erfüllen. Teilnehmende müssen auf Nachfrage entsprechende Nachweise über die Förderfähigkeit vorlegen können.

Studierende mit einem GdB ab 20 oder mit einer chronischer Erkrankung, die zu einem finanziellen Mehrbedarf im Ausland führt, sowie Studierende mit Kind(ern) sind alternativ zum Social top-up berechtigt eine Übernahme von Realkosten zu beantragen ("Langantrag"). Die Antragssumme (max. 15.000,- EUR / Semester) wird in diesem Fall nach den persönlichen Bedürfnissen berechnet und zusätzlich zum regulären Erasmus+ Stipendium ausgezahlt.

Nähere Informationen zur Erasmus+ Sonderförderung erhalten Sie auf den Webseiten der NA DAAD (öffnet neues Fenster).

Nachhaltigkeit - Green top-up

Ziel des Erasmus+ Programms ist es Teilnehmende nicht nur für die Themen Nachhaltigkeit, Klimawandel und Umweltschutz zu sensibilisieren, sondern auch den ökologischen Fußabdruck, der durch Auslandsmobilitäten erzeugt wird, zu reduzieren.

Um Studierende zu ermutigen eine ressourcenschonende Reisemethode zu wählen, wird für ein Erasmus+ gefördertes Auslandsstudium ein Green top-up für nachhaltiges Reisen in Höhe von 50,- EUR zusätzlich zum regulären Erasmus+ Stipendium ausgezahlt.

Voraussetzung dafür ist, dass Teilnehmende für die Anreise in ihr Gastland und/oder ihre Rückreise ein emissionsarmes, vom Erasmus+ Programm als nachhaltig eingestuftes, Verkehrsmittel nutzen (mind. 50% der Hin- und/oder Rückreisestrecke). Darüber hinaus kann die Förderdauer des regulären Erasmus+ Stipendiums um bis zu vier Tage verlängert werden, sollten Teilnehmende aufgrund der Nutzung eines nachhaltigen Verkehrsmittels nachweislich längere Zeit für ihre Hin- und/oder Rückfahrt benötigen.

Das Green top-up können Sie über Ihren Workflow in Mobility-Online beantragen, sobald der Abschnitt "Erasmus+ Stipendium" freigeschaltet ist. Der Nachweis über das nachhaltige Reisen erfolgt über eine Ehrenwörtliche Erklärung. Teilnehmende müssen auf Nachfrage entsprechende Nachweise über das nachhaltige Reisen vorlegen können.

Tipps zu alternativen Reisemöglichkeiten und dem Thema Nachhaltigkeit erhalten Sie auf der Webseite der studentischen Initiative Erasmus by Train (öffnet neues Fenster) und dem Green Erasmus Portal. (öffnet neues Fenster)

Nähere Informationen zu Erasmus+ Green erhalten Sie auf den Webseiten der NA DAAD (öffnet neues Fenster).

Dokumente und Verpflichtungen

Für die Auszahlung des Erasmus+ Stipendiums benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Grant Agreement - vor dem Auslandsaufenthalt
  • Learning Agreement - vor dem Auslandsaufenthalt (wählen Sie Kurse mit mindestens 15 ECTS aus)
  • OLS-Sprachtest - vor dem Auslandsaufenthalt
  • Confirmation of Arrival - nach Ankunft an der Gasthochschule
  • Confirmation of Stay, EU-Survey, Erfahrungsbericht und Transcript or Records - am Ende des Auslandsaufenthaltes

Erasmus+ Charta für Studierende

Die Pflichten und Rechte der Studierenden im Erasmus+ Programm sind in der Erasmus+ Charta für Studierende (öffnet neues Fenster) geregelt, die jedem Studierenden vor Beginn des Auslandsaufenthalts auszuhändigen ist.

Mindestanzahl im Ausland bestandener ECTS

Erasmus+ Geförderte müssen an der Partnerhochschule im Ausland mindestens 15 ECTS bestehen (Nachweis ist das Transcript of Records der Gasthochschule). Falls der Geförderte weniger ECTS besteht, muss er/sie die Erasmus+ Förderung gegebenenfalls teilweise zurückzahlen. Die Entscheidung liegt beim International Office, dem die Gründe darzulegen sind.

Berichtspflicht

Alle Studierenden, die an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Mobilität einen Erfahrungsbericht und ein EU-Survey zusammen mit Nachweisen zur Aufenthaltsdauer (Confirmation of Stay) und den Studien-/Prüfungsleistungen an der Gasthochschule (Transcript of Records) einzureichen.

Verpflichtender Sprachtest

Ist die Hauptunterrichtssprache nicht die Muttersprache des Geförderten, muss er/sie vor dem Aufenthalt einen Online-Sprachtest absolvieren. Dieser ist kein Auswahlkriterium für die Förderung im Erasmus+ Programm. Ziel ist es, ggf. erzielte Fortschritte der geförderten Teilnehmenden beim Spracherwerb zu erfassen.

Darüber hinaus müssen HNU-Studierende bei der Bewerbung um einen Erasmus+ Austauschplatz Kenntnisse der Unterrichtssprache auf dem geforderten Sprachniveau nachweisen (in der Regel B2).


Wich­ti­ge Links & Down­loads

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