Erasmus+ für Studium in Europa

Sie haben einen Austauschplatz an einer unserer Erasmus+ Partnerhochschulen erhalten? Dann studieren Sie dort ohne Studiengebühren und bekommen mit hoher Wahrscheinlichkeit zusätzlich ein monatliches Erasmus+ Stipendium!
Rahmenbedingungen
- erfolgreiche Bewerbung auf einen Erasmus+ Austauschplatz an einer Partnerhochschule in Europa
- Mindestdauer des Auslandsstudiums 3 Monate
- Sie müssen Kurse mit mindestens 15 ECTS bestehen, außer die Partnerhochschule fordert mehr
- Stipendienhöhe abhängig von Zielland und Studiendauer
- keine extra Bewerbung nötig, die Bewerbung erfolgt automatisch mit der Bewerbung um einen Erasmus+ Austauschplatz
- bei Zuteilung eines Austauschplatzes in der ersten Vergaberunde (Bewerbung bis 15.01.) ist Ihnen das Stipendium sicher, bei einer späteren Bewerbung erhalten Sie das Stipendium sofern noch Mittel verfügbar sind
- Erasmus+ Maximalförderdauer 12 Monate im Bachelor und 12 Monate im Master, es können mehrere Erasmus+ Mobilitäten bis zum Erreichen der Maximalförderdauer durchgeführt werden
Erasmus+ Partnerhochschulen
Erasmus+ Partnerhochschulen der HNU sind alle Partnerhochschulen in den Erasmus+ Programmländern (öffnet neues Fenster).
Auslandssemester in UK sind bis einschließlich WiSe 2022/23 förderfähig.
Stipendienhöhe
Die Stipendienhöhe ist abhängig vom Zielland und der Studiendauer. Die Dauer wird anhand des Letter of Acceptance tagegenau berechnet.
Ländergruppe 1 | Ländergruppe 2 | Ländergruppe 3 |
Finnland, Irland, Schweden, Vereinigtes Königreich (UK) | Belgien, Frankreich, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien | Polen, Slowakei, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn |
450,- Euro / Monat | 390,- Euro / Monat | 330,- Euro / Monat |
Sonderförderung für Studierende mit Behinderung und Auslandsaufenthalte mit Kind
Studierende mit Behinderung (ab GdB 30) sowie studierende Eltern, die ihr(e) Kind(er) mit ins Ausland nehmen, erhalten mit entsprechendem Nachweis zusätzliche Fördermittel in Höhe von 200 Euro pro Monat. Studierende mit Behinderung (ab GdB 50) können weitere Mittel, die anhand der entstehenden realen Mehrkosten berechnet und durch entsprechende Dokumentation nachgewiesen werden, beantragen. Die zusätzlichen Fördermittel werden bei Bedarf als Teil der Erasmus+ Unterlagen nach Zusage und vor Antritt des Auslandsaufenthalts online beantragt.
Erasmus+ Dokumente und Verpflichtungen
Erasmus+ Dokumente und Verpflichtungen
Für die Auszahlung des Stipendiums benötigen wir folgende Unterlagen:
- Grant Agreement
- Learning Agreement - wählen Sie Kurse mit mindestens 15 ECTS aus
- OLS-Online-Sprachtests - vor und nach dem Auslandsaufenthalt
- Confirmation of Arrival & Mietvertrag
- Confirmation of Stay & EU-Survey - am Ende des Auslandsaufenthaltes
Erasmus+ Charta für Studierende
Die Pflichten und Rechte der Studierenden im Erasmus+ Programm sind in der Erasmus+ Charta für Studierende (öffnet neues Fenster) geregelt, die jedem Studierenden vor Beginn des Auslandsaufenthalts auszuhändigen ist.
Mindestanzahl im Ausland bestandener ECTS
Erasmus+ Geförderte müssen an der Partnerhochschule im Ausland mindestens 15 ECTS bestehen (Nachweis ist das Transcript of Records der Partnerhochschule). Falls der Geförderte weniger ECTS besteht, muss er/sie die Erasmus+ Förderung gegebenenfalls teilweise zurückzahlen. Die Entscheidung liegt beim International Office, dem die Gründe darzulegen sind.
Berichtspflicht
Alle Geförderten, die an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht über das Mobility Tool zu erstellen und zusammen mit entsprechenden Nachweisen (z.B. zur Aufenthaltsdauer) einzureichen.
Verpflichtende Sprachtests
Ist Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch Gälisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowenisch, Slowakisch, Spanisch, Tschechisch oder Ungarisch Hauptunterrichtssprache und nicht die Muttersprache des Geförderten, muss er/sie vor und nach dem Aufenthalt einen Online-Sprachtest absolvieren. Dieser ist kein Auswahlkriterium für die Förderung im Erasmus+ Programm. Ziel ist es, ggf. erzielte Fortschritte der geförderten Teilnehmer beim Spracherwerb zu erfassen.
Darüber hinaus müssen HNU-Studierende bei der Bewerbung um einen Erasmus+ Austauschplatz Kenntnisse der Unterrichtssprache auf dem geforderten Sprachniveau nachweisen (in der Regel B2).