Bewerbung für Internationale Studierende
du bist Internationale/r Vollstudierende/r?
Als internationale/r Vollstudierende/r der HNU hast du deinen Hochschulzugang im Ausland erworben und möchtest dich an der HNU einschreiben, um einen Bachelor- oder Masterabschluss zu machen. Alle Informationen dazu findest du auf dieser Seite.
du bist Austauschstudierende/r?
Du gehörst zu den Austauschstudierenden, wenn du an einer unserer Partnerhochschulen oder an einer anderen Hochschule im Ausland eingeschrieben bist. Du kommst im Rahmen eines Austauschprogramms (Erasmus+, Hochschulpartnerschaft, Double Degree) oder als Freemover und studierst ein bis zwei Semester an der HNU, ohne dort einen Abschluss zu machen. Alle Informationen zum Austauschstudium findest du beim International Office.
Bewerbung für Internationale Vollstudierende
Um diese Schritte musst du dich kümmern:
Schritt 1: Zeugnisprüfung durch uni-assist
Zusätzlich zur Bewerbung musst du noch dein Zeugnis über uni-assist prüfen und anerkennen lassen.
- Du registrierst sich auf www.uni-assist.de
Du kannst diesen Prozess unabhängig von Bewerbungsfristen jederzeit beginnen - wir empfehlen, dass du es so früh wie möglich tust. Um mit deiner Bewerbung über einen bestimmten Punkt hinaus fortzufahren, benötigt die HNU die Ergebnisse von uni-assist. - Du füllst dort online die nötigen Angaben aus und ladest deine Dokumente hoch.
- Du bezahlst die Gebühren an uni-assist.
- uni-assist prüft die Unterlagen.
- Spätestens bis zum jeweiligen Bewerbungsschluss musst du zusätzlich zu den Bewerbungsunterlagen das Prüfergebnis (VPD) bei der Hochschule eingereicht haben.
Wichtiger Hinweis:
Die Prüfung des Zeugnisses durch uni-assist ersetzt nicht die Bewerbung bei der HNU.
Mehr Informationen:
Erhältst du in den Fragen zur Zeugnisanerkennung
Schritt 2: Bewerbung an der HNU
Bewerbung:
Du bewirbst dich für deinen Studiengang auf demselben Weg und mit denselben Fristen wie reguläre Bewerberinnen und Bewerber. Hierbei hast du dieselben Rechte und Pflichten wie die deutschen Studierenden. Informationen zu den Abläufen und Fristen erhältst du auf der jeweiligen Studiengangseite.
Wie die Bewerbung für deinen Studiengang abläuft, erfährst du auf der Seite "Bewerbungsverfahren & Zulassung".
Bewerbungsgebühren:
Bewerberinnen und Bewerber aus Nicht-EU-Ländern entrichten für jede Bewerbung - also pro Studiengang - eine Gebühr von 50,00 EUR.
Beachte bitte, dass die Bewerbungsgebühren unabhängig der Gebühren von uni-assist zu bezahlen sind.
Informationen zur Zahlungpflicht und zum Verfahren sind im Formblatt (öffnet neues Fenster)aufgeführt. Alternativ kommst du hier direkt zum Zahlportal:

Weitere Informationen
Schritt 3: Sprachnachweise erbringen
Zusätzlich zur Bewerbung musst du noch fristgerecht die erforderlichen Sprachnachweise vorlegen.
- Sprachnachweis erwerben.
- Zertifikat bis zum Fristende einreichen.
Mehr Informationen:
Erhältst du in den Fragen zu den Sprachnachweisen.
Fragen zur Zeugnisanerkennung
Warum muss ich mein Zeugnis extern anerkennen lassen?
Angesichts der Vielzahl an Schul- und Hochschul- und Notensystemen greifen wir auf externe Experten zurück, die für uns überprüfen, ob das vorliegende Zeugnis zu einem Bachelor- oder Masterstudium berechtigt und welcher deutschen Note die Abschlussnote entspricht.
Diese Aufgabe übernimmt uni-assist.
Wie läuft die Anerkennung ab?
- Du registrierst dich auf www.uni-assist.de.
- Du füllst dort online die nötigen Angaben aus und lädst deine Dokumente hoch.
- Du bezahlst die Gebühren an uni-assist.
- uni-assist prüft die Unterlagen.
- uni-assist teilt dir das Ergebnis der Prüfung in einem Schreiben (VPD) mit.
- Du reichst das Prüfergebnis (VPD) bei der HNU ein (bitte achte auf die Bewerbungsfristen).
- Die HNU fährt mit dem weiteren Verfahren fort.
Wieviel Zeit muss ich dafür einplanen? Gibt es Fristen?
Spätestens beim jeweiligen Bewerbungsschluss für den Studiengang muss das Prüfergebnis (VPD-Schreiben) bei der HNU vorliegen.
uni-assist kann bis zu sechs Wochen benötigen, um deine Unterlagen zu prüfen. Gerade, wenn du auf ein schnelles Feedback der HNU angewiesen bist (z.B. weil du einen Zulassungsbescheid für den Visumsantrag benötigst), solltest du so früh wie möglich dein Zeugnis prüfen lassen.
Ich habe bereits eine Anerkennung für mein Zeugnis. Muss ich es trotzdem nochmal über uni-assist laufen lassen?
Du hast bereits von einer deutschen Institution eine Anerkennung deines Zeugnisses (mit Umrechnung der Note) bekommen? Dann besteht die Chance, dass du den uni-assist-Prozess nicht mehr durchlaufen musst.
Vorprüfungsdokumentationen (VPD) ausgestellt für andere Hochschulen können für die Bewerbungen zu den Masterstudiengängen nicht akzeptiert werden!
Schicke umgehend einen Scan des Zeugnisses und des Anerkennungsschreibens an studium@hnu.de (öffnet neues Fenster) mit der Bitte, zu prüfen, ob wir diese Anerkennung auch für deine Bewerbung an der HNU akzeptieren können.
Kann ich schon vorab herausfinden, ob ich mit meinem Schulabschluss in Deutschland studieren kann?
Ja. Unverbindliche Informationen über die Gültigkeit von ausländischen Abschlüssen erhältst du über die anabin-Datenbank. (öffnet neues Fenster)
Für viele Länder hat der DAAD die anabin-Informationen übersichtlicher aufbereitet und auch ins Englische übersetzt. Du findest diese in der DAAD-Zulassungsdatenbank. (öffnet neues Fenster)
Fragen zu den Sprachnachweisen
Welche Sprachnachweise benötige ich für deutschsprachige Studiengänge?
In allen Studiengängen, in denen die vorwiegende Unterrichtssprache Deutsch ist, musst du zur Immatrikulation Deutschkenntnisse nachweisen.
Sprachnachweis C1 benötigst du für folgende Studiengänge:
- Betriebswirtschaft, Betriebswirtschaft im Gesundheitswesen, Information Management Automotive, Informationsmanagement und Unternehmenskommunikation, Wirtschaftsingenieurwesen, Physician Assistant, Advanced Management
- alle berufsbegleitende Weiterbildungsstudiengänge
Sprachnachweis B2 benötigst du für alle anderen Studiengänge.
Nachweisen kannst du ein C1-Sprachniveau u.a. mit folgenden Zertifikaten:
- Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH): mindestens DSH-2
- Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF): mindestens TDN 4 in allen Teilprüfungen
- Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (DSD): DSD II
- Goethe-Zertifikat C 2: Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS)
- telc Deutsch C1 Hochschule
Welche Sprachnachweise benötige ich für englischsprachige Studiengänge?
In englischsprachigen Studiengängen müssen bei der Bewerbung Englisch-Kenntnisse auf Niveau B2 nachgewiesen werden.
Nachweisen können Sie das geforderte Sprachniveau u.a. auf folgenden Wegen:
- entsprechendes Ergebnis in anerkanntem Sprachtest
- Nachweis der entsprechenden Sprachkenntnisse durch das Schul- oder Hochschulabschlusszeugnis
- Abschluss eines nachweisbar vollständig auf Englisch unterrichteten Studiums
Nicht-Deutsch-Muttersprachler müssen spätestens am Ende des ersten Semesters Deutsch-Kenntnisse auf Niveau A1 nachweisen.
Hinweis zur Einreise nach Deutschland
Einreisen zum Zweck der Aufnahme eines Studiums sowie Studienaufenthalte für einzelne Semester sind möglich. Dies ist mit dem Zulassungsbescheid der Hochschule nachzuweisen. Ein Nachweis der Präsenzpflicht ist nicht mehr erforderlich.
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