Häufige Fragen: Bewerbung & Zulassung
Hier findest du alle häufigen Fragen zu den Themen „Bewerbung" und „Zulassung“ wie u.a. „Wo finde ich die Bewerbungsfristen?", „Bekomme ich sicher einen Studienplatz?" Bei weiteren Fragen wende dich an die Referate Studium & Prüfung der HNU.
Thema: Bewerbung
Wo bewerbe ich mich?
Bitte nutze das Bewerbungsportal innerhalb der Bewerbungsfristen des Studienganges, um dich auf einen Studiengang zu bewerben.
Wo finde ich die Bewerbungsfristen?
Die Bewerbungsfristen findest du auf der Studiengangseite des Studienganges für welchen du dich bewerben möchtest.
Wie streng ist das mit den Fristen?
- Die Fristen sind Ausschlussfristen. Alle Anträge, die nach Fristende an der Hochschule eintreffen, dürfen wir nicht mehr berücksichtigten. Achte also sehr genau darauf, die Fristen einzuhalten und die Unterlagen vollständig einzureichen.
- Entscheidend für die Frist ist der digitale Eingang an der Hochschule.
- Es müssen bis Fristende alle nötigen Unterlagen mit hochgeladen. Die Hochschule ist nicht verpflichtet und aufgrund der großen Bewerberzahlen auch nicht in der Lage, dich auf Fehler oder fehlende Unterlagen aufmerksam zu machen.
- Die Bewerbungsfristen findest du hier.
- Die Immatrikulationsfrist steht im Zulassungsbescheid.
Kann ich mich für mehrere Studiengänge gleichzeitig bewerben?
Ja, Mehrfachbewerbungen sind möglich, dir entstehen dadurch auch keine Nachteile im Verfahren.
Bewerben kannst du dich für mehrere Studiengänge, du musst dich aber nach Abschluss des Bewerbungsprozesses für eine Studienplatzzusage entscheiden.
Für die Anerkennung von Abschlüssen aus dem Ausland kann bei uni-assist.de nur ein Studiengang ausgewählt werden. Die VPD ist aber für alle anderen Studiengänge mit demselben Abschlussgrad ebenso gültig.
Ich habe früher schon einmal ein Zulassungsangebot von der HNU bekommen. Muss ich mich trotzdem nochmal bewerben?
Ja, unbedingt!
Die Angebote gelten immer nur für das jeweilige Semester, für das du dich beworben hast.
Für zulassungsbeschränkte Studiengänge gibt es eine Sonderregel:
Falls du in der Vergangenheit einen Studienplatz an der HNU angenommen hast, dich aber aufgrund von Bundesfreiwilligendienst, freiwilligem Wehrdienst, FSJ o. ä. nicht einschreiben konntest. Dann solltest du den Zulassungsbescheid gut aufbewahren. Wenn du diesen bei einer erneuten Bewerbung für den Studiengang beilegest, hast du nämlich den Studienplatz sicher. Bewerben musst du dich aber trotzdem noch!
Habe ich später einen Nachteil, wenn ich ein Zulassungsangebot von der HNU bekomme, es aber nicht annehme?
Nein.
Jedes Bewerbungs- und Zulassungsverfahren steht für sich. Bei der nächsten Bewerbungsfrist geht jedes Verfahren wieder frisch von vorne los.
Was passiert nach der Bewerbung mit meinen Bewerbungsunterlagen?
Falls du dich an der HNU immatrikulierst, werden die Bewerbungsunterlagen Teil deiner Studierendenakte. Falls du dich nicht immatrikulierst, werden die Unterlagen nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gelöscht.
Ich habe mein Schulzeugnis noch nicht. Bis wann kann ich es nachreichen?
Wenn du dein Abitur- und/oder Fachhochschulreifezeugnis im laufenden Jahr erhältst (Zeugnisdatum), kannst du dieses bei einer Bewerbung für das Wintersemester bis zum 27. Juli des jeweiligen Jahres im Referat Studium nachreichen.
Bei Bewerbungen für das Sommersemester musst du alle Unterlagen bis zum Ende der Bewerbungsfrist vorlegen.
Manchmal werden Bewerbungsfristen verlängert. Sollte dein Zeugnisdatum dann von der verlängerten Frist erfasst werden, kannst du dich bewerben. Wenn Bewerbungsfristen verlängert werden, erfährst du das über unsere Homepage.
Ich bekomme mein Zeugnis erst sehr spät. Was gebe ich denn bei Notenschnitt und Zeugnisdatum ein, wenn ich jetzt schon die Onlinebewerbung mache?
Lasse die entsprechenden Felder einfach frei oder trage einen zu erwartenden Wert ein.
Wenn du dein Zeugnis dann nachreichst(wichtig: Fristen beachten!) werden die Daten von uns anhand der Angaben im Zeugnis nachgetragen bzw. korrigiert.
Für meinen Studiengang brauche ich ein Vorpraktikum. Muss ich das bis zum Bewerbungsschluss abgeschlossen haben?
Nein.
Das Vorpraktikum muss erst bis zum Vorlesungsbeginn abgeschlossen sein.
Bewerben kannst du dich auch ohne abgeschlossenes Vorpraktikum. Zur Einschreibung musst du dann Nachweise vorlegen, dass du ein entsprechendes Vorpraktikum abgeschlossen hast oder dich derzeit in einem Vorpraktikum befindest, das bis Vorlesungsbeginn abgeschlossen sein wird.
Wann jeweils Vorlesungsbeginn ist, erfährst du im Akademischen Kalender.
Mehr Informationen zum Vorpraktikum findest du auf der Seite des jeweiligen Studiengangs.
Ich bin während der Bewerbungs- oder Immatrikulationsfrist im Ausland - was muss ich beachten?
Die Bewerbung und Immatrikulation erfolgt online. Sorge dafür, dass dir alle erforderlichen Unterlagen digital zur Verfügung stehen, um diese hochzuladen.
Thema: Zulassung
Wo finde ich den Numerus Clausus (NC)?
Den Numerus Clausus findest du auf der Studiengangseite des Studienganges für welchen du dich bewerben möchtest.
Bekomme ich auch sicher einen Studienplatz?
Wenn du die Zulassungsvoraussetzungen des jeweiligen Studiengangs erfüllst, dann hängt das weitere Vergabeverfahren davon ab, ob der Studiengang zulassungsfrei oder zulassungsbeschränkt ist.
Welcher Zulassungsmodus auf deinen Wunschstudiengang zutrifft, findest du auch auf der Seite des Studiengangs.
Gilt an der HNU die Fachhochschulreife ohne Abschlussprüfung ("Schulabbrecher-FHR")?
Nein.
Wenn du deine Fachhochschulreife durch den Besuch der gymnasialen Oberstufe (schulischer Teil) und entsprechende Praxis (fachpraktischer/berufsbezogener Teil) erworben hast, dann gilt diese Art der Fachhochschulreife nicht in Bayern und Sachsen.
Aber es gibt Ausnahmen: Du kannst die Studiengänge studieren, die wir als Kooperationsstudiengänge gemeinsam mit der Technischen Hochschule Ulm anbieten.
Kann ich mit einer Fachhochschulreife von einem zweijährigen Berufskolleg in Baden-Württemberg an der HNU studieren?
Nein - aber.
Diese Art der Fachhochschulreife gilt nur in Baden-Württemberg. Aber ...
... du kannst die Studiengänge studieren, die wir als Kooperationsstudiengänge gemeinsam mit der Technischen Hochschule Ulm anbieten.
… du kannst durch den Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung eine bundesweit gültige Fachhochschulreife erlangen.
... du kannst durch den Nachweis von ausreichend Praxiserfahrung eine Fachhochschulreife erlangen, die auch außerhalb Baden-Württembergs gilt (sog. Anerkennungspraktikum).
Anerkennungspraktikum
- mindestens ein halbes Jahr
- gelenktes Praktikum
- Tätigkeit in der Fachrichtung deines Berufskollegs (wird durch das Berufskolleg geprüft & bescheinigt)
- bis zum Bewerbungsschluss muss das Praktikum abgeschlossen sein und das Anerkennungsschreiben deines Berufskollegs vorliegen
Ich habe mein Abi von einem beruflichen Gymnasium (z. B. technisches Gymnasium od. Wirtschaftsgymnasium). Ist das ein Problem?
In aller Regel nein. Normalerweise erwirbst du auch auf einem beruflichen Gymnasium die allgemeine Hochschulreife.
Werfe im Zweifelsfall einen Blick auf dein Zeugnis; dort ist vermerkt, welche Hochschulzugangsberechtigung dir dein Abschluss verleiht.
Gilt mein International Baccalaureate (IB)?
Ob das IB als Hochschulzugangsberechtigung an der HNU gilt, wird in jedem Fall einzeln geprüft.
- Falls du dein IB an einer Schule in Deutschland erworben hast, prüft die HNU deinen Abschluss im Rahmen deiner Bewerbung.
- Falls du dein IB an einer Schule im Ausland erworben hast, musst du den Abschluss von uni-assist prüfen lassen. Bitte registriere dich dazu parallel zu deiner Bewerbung an der HNU auf www.uni-assist.de und reiche auch dort deine Unterlagen ein.
du hast weitere Fragen zu Bewerbung & Zulassung?
Referate Studium & Prüfung
Ansprechpartner für Bewerbung & Zulassung
Öffnungszeiten:
Mo - Fr: 9 bis 12 Uhr
Mi: 13 bis 15 Uhr
Termine außerhalb dieser Zeiten erfrage bitte telefonisch oder per E-Mail.
Frontoffice:
Raum: A.1.20 (Gebäude A)
Postadresse:
Hochschule Neu-Ulm
Referate Studium und Prüfung
Wileystraße 1
89231 Neu-Ulm





