Physician Assistant: Informationen für Kliniken und Praxen
Der Physician Assistant als Zukunftsmodell für Ihre Klinik!
Sie möchten Ihr Team um eine oder einen Physician Assistant erweitern? Dann werden Sie Praxispartner vom Studiengang Physician Assistant.
Der Mangel an ärztlichem Personal und die zunehmende Arbeitsbelastung stellen Kliniken und Praxen vor große Herausforderungen. Der Physician Assistant ist die Antwort auf diese Entwicklung. Physician Assistants entlasten Ärzte gezielt, übernehmen delegierbare Aufgaben und verbessern die Prozessqualität in Ihrer Einrichtung.
Bereits etablierte Bereiche, in denen Physician Assistants eingesetzt werden:
- Stationsarbeit und Dokumentation
- Notaufnahme und Ambulanz
- Diagnostik und OP-Assistenz
Über das Studium
Inhalt des Studiums
Das Studium gliedert sich in vier inhaltliche Bereiche:
Naturwissenschaftliche Grundlagen
- Physik, Chemie, Biologie, Terminologie
- Anatomie, Physiologie, Pathologie/Pathophysiologie
- Pharmakologie, Toxikologie
- Mikrobiologie, Hygiene
Klinische Medizin
- Anamnese, körperl. Untersuchung, Diagnostik
- OP-Lehre, Medizinassistenz
- Innere Medizin
- Chirurgie, Orthopädie, Unfallchirurgie
- Neurologie, Psychiatrie und kleine Fächer
- Notfallmedizin (inkl. Spez. Pharma), Emergency Room Management
- Anästhesiologie/ Intensivmedizin
- Herz-Gefäß-Thoraxchirurgie
- Medizinische Ethik
Rahmenbedingungen der klinischen Tätigkeit
- Recht
- Medizintechnik, Medizingeräte und Werkstoffe
- Sozialmedizin und Public Health
- Medizininformationssysteme
- Medizincontrolling
- Management von Gesundheitseinrichtungen
- Qualitäts- und Risikomanagement, Prozessmanagement
Methoden und Schlüsselqualifikationen
- Medizinische Kommunikation
- Teamentwicklung, Konfliktmanagement
- Wissenschaftliches Arbeiten, Methoden empirische Sozialforschung
- Klinische Studien, Statistik
- Projektmanagement
- Bachelorarbeit & Seminar
Praxiseinsätze (Famulatur und praktisches Jahr)
Das Studium des Physician Assistant verbindet von Anfang an fundierte Theorie mit dem Erlernen von praktischen Fähigkeiten. Unser Ausbildungskonzept legt größten Wert auf die Verbindung von Theorie und Praxis.
Unsere Praxisphasen umfassen zwei verpflichtende Famulaturen, eine in Innere Medizin und eine in Chirurgie, sowie ein praktisches Jahr. Grundlage ist ein verbindliches Logbuch, dass alle Inhalte, Lernziele und Rotationsvorgaben dokumentiert. Dies wird von den Studierenden selbstverantwortlich geführt.
Famulaturen
Die Famulaturen dienen dem frühen Kennenlernen des klinischen Arbeitsalltags und dem Transfer grundlegender Kenntnisse. Bis zu diesem Zeitpunkt haben die Studierenden Kenntnisse in Anatomie, Physiologie, Pathophysiologie, naturwissenschaftliche Grundlagen, Innere Medizin mit Schwerpunkt Kardiologie und Pneumologie, allgemeine Chirurgie und Operationslehre, Untersuchungstechniken und medizinische Kommunikation, Grundlagen der Hygiene und Mikrobiologie.
Famulaturen Innere Medizin und Chirurgie
- 20 Arbeitstage in einem internistisch/ allgemeinmedizischen bzw. chirurgischen Fachgebiet
- Die Famulatur in der Inneren/ Allgemeinmedizin ist für das 3. Fachsemester geplant
- Die Famulatur in Chirurgie ist für das 4. Fachsemester geplant
- Dokumentation der erlernten Inhalte im Logbuch
- Typische Tätigkeiten sind beispielsweise:
- Durchführung standardisierter Anamnese und körperliche Untersuchung
- Mitwirkung bei Visiten und Dokumentation
- Unterstützung bei diagnostischen Maßnahmen (z.B. EKG, Blutentnahmen, einfache Funktionsdiagnostik, ...)
- Einblick in Therapieumsetzung und Patientenbetreuung, Anfertigen einfacher Arztbriefentwürfe und administrative Tätigkeiten
Praktisches Jahr (PJ)
Das Praktische Jahr am Ende des Studiums dient der vertieften Ausbildung und der eigenständigen Mitarbeit im klinischen Alltag. Das PJ dient zur Vervollständigung der noch fehlenden Kenntnisse gemäß Logbuch und der Identifikation mit einem möglichen zukünftigen Arbeitsfeld. Daher gibt es keine verpflichtenden Rotationen oder Fachvorgaben von Seiten der Hochschule.
- Mindestens 200 Arbeitstage, ggf. Verkürzung auf 100 Tage bei Vorausbildung in einem Gesundheitsfachberuf
- Das PJ kann grundsätzlich gesplittet werden, es sollten jedoch Mindesteinsatzzeiten von vier Wochen nicht unterschritten werden
- Typische Tätigkeiten sind beispielsweise:
- Selbstständige Durchführung von Anamnese, strukturierte Untersuchung und Befunddokumentation
- Mitwirkung bei Diagnostik (z.B. Sonographie, Laborbefundung, EKG- Auswertung, …)
- Legen und Management peripherer Zugänge, Drainagen, Infusionen, Verbandswechsel und Wundmanagement
- Assistenz im OP (2. Assistenz, OP- Dokumentation, Nachsorge)
- Mitarbeit in Anästhesie, Intensivmedizin (Narkoseüberwachung, Assistenz beim Legen zentraler Zugänge, Notfallversorgung unter Supervision)
- Unterstützung bei dem Entlassmanagement sowie bei der Erstellung von Arztbriefen und OP- Berichten
- Prozesssteuerung und Organisation von Konsilen und diagnostischen Verfahren
Vertiefte Praxis
Das „Studium mit vertiefter Praxis“ – analog zum dualen Studium – bietet Studierenden die Möglichkeit, ihr akademisches Wissen kontinuierlich mit praktischen Erfahrungen zu verknüpfen. Während der gesamten Studiendauer sind die Studierenden vertraglich an einen Praxispartner gebunden und absolvieren regelmäßig strukturierte Praxiseinsätze. Auf diese Weise entsteht ein optimaler Theorie-Praxis-Transfer, der den Einstieg in das Berufsleben gezielt vorbereitet und wertvolle Einblicke in professionelle Arbeitsfelder ermöglicht.
Vorteile für Ihre Klinik im Modell „vertiefte Praxis“:
- Kontinuität und regelmäßige Einsätze: Studierende unterstützen Ihr ärztliches Team nicht nur in den Pflichtfamulaturen und im Praktischen Jahr, sondern auch während der vorlesungsfreien Zeiten.
- Effektive Mitarbeit im PJ: Da die Studierenden bereits über mehrere Jahre mit den Strukturen Ihrer Klinik vertraut sind, entfällt eine lange Einarbeitungszeit. Im Praktischen Jahr profitieren Sie somit von einer voll integrierten, bereits eingearbeiteten Nachwuchskraft.
- Nachwuchssicherung: Durch die enge Bindung an Ihre Klinik wird die Übernahme nach Studienabschluss erleichtert. Sie gewinnen damit frühzeitig qualifiziertes Personal für Ihr ärztliches Team.
- Strukturierte Ausbildung: Alle Tätigkeiten erfolgen auf Grundlage eines verbindlichen Logbuchs, das Lernziele und Kompetenzen transparent festlegt und von der Klinik gegengezeichnet wird.
Rahmenbedingungen:
- Studiendauer: 8 Semester (7 Semester mit abgeschlossener Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf)
- Praxiseinsätze: zwei Monate Famulaturen in der Vorlesungszeit, ein Praktisches Jahr (200 Tage), sowie Arbeit in Vollzeit während der vorlesungsfreien Zeit in jedem Semester
- Supervision: Alle Tätigkeiten erfolgen unter ärztlicher Anleitung und Verantwortung
Aufbau:
- Semester 1 bis 6: März bis Juli Vorlesung, anschließend 10 Wochen vertiefte Praxis, Oktober bis Februar Vorlesung, anschließend 6 Wochen vertiefte Praxis
- Semester 3 und 4: zusätzlich 4 Wochen Famulatur jeweils im April und Oktober
- Semester 7 und 8: Praktisches Jahr
Mit dem Modell Studium mit vertiefter Praxis entsteht somit eine enge und für beide Seiten gewinnbringende Kooperation: Ihre Klinik erhält frühzeitig verlässliche Unterstützung, während die Studierenden eine praxisnahe und kontinuierliche Ausbildung durchlaufen.
Vertrag:
Ein Muster-Vertrag kann gerne über die Praxisbeauftragte (pa-praxisbeauftragte[at]hnu[dot]de) bereitgestellt werden. Wir weisen drauf hin, dass die Vertragsausgestaltung den Praxispartnern und Studierenden obliegt
Logbuch
Das Logbuch entspricht dem Ausbildungskatalog für die Praxiseinsätze und wird von den Studierenden über das gesamte Studium geführt. Zum erfolgreichen Abschluss des Studiums muss ein vollständig ausgefülltes Logbuch vorgelegt werden. Studierende führen und verwalten das Logbuch, das anschließend von Fachärzten gegengezeichnet wird. Bei Interesse kann das Logbuch über unsere Praxisbeauftragen (pa-praxisbeauftragte[at]hnu[dot]de) angefordert werden.
Kooperationspartner werden
Wenn Sie Interesse an einer engeren Zusammenarbeit in der praktischen Ausbildung der Studierenden der HNU haben, freuen wir uns über eine Kontaktaufnahme mit unseren Praxisbeauftragen (pa-praxisbeauftragte[at]hnu[dot]de)
Ihre Vorteile als Kooperationsklinik:
- Gewinn zusätzlicher Unterstützung im Stationsalltag, bei Visiten, in der Diagnostik und OP-Vorbereitung sowie OP-Assistenz.
- Stärkung des multiprofessionellen Teams und Entlastung Ihrer Ärztinnen und Ärzte.
- Profilierung als moderne Einrichtung, die aktiv zur Ausbildung eines neuen, von der Bundesärztekammer anerkannten Berufs beiträgt.
- Frühzeitige Möglichkeit, talentierte Nachwuchskräfte für Ihre Klinik zu gewinnen.
- Die Hochschule stellt das Partnerunternehmen auf ihrer Internetseite vor und verlinkt auf die Homepage des jeweiligen Partnerunternehmens
Rechtliche Grundlagen des Berufsbildes
In Deutschland besteht für den Beruf des Physician Assistant bislang kein eigenständiges Berufsgesetz und damit kein einheitlich verbindlicher rechtlicher Rahmen; dennoch definiert der Gesetzgeber in verschiedenen Regelungen zur ärztlichen Delegation die Grundlagen für den Einsatz und die Tätigkeiten, die im Folgenden zusammengefasst dargestellt werden.
Hauptpflicht des Arztes: Tätigwerden „lege artis“ (Facharztstandard). Dies gilt auch für den PA Die Tätigkeit wird vom Arzt delegiert und bedeutet keinen Abzug in der Behandlungsqualität
Nebenpflichten des Arztes: Persönliche Untersuchung, Diagnosestellung, geeignete Therapie/erforderlicher Eingriff, Aufklärung, Einwilligung, Überwachungspflicht bei Delegation, Dokumentation, Akteneinsichtsrecht
Arztvorbehalt: Aufklärung, Verordnung von Medikamenten, Anwendung von Röntgenstrahlen, Transfusionen, Diagnose Stellung
Grundsatz des BGH von 1979: „Der Arzt darf an qualifiziertes, nichtärztliches Personal delegieren, soweit die betreffende Maßnahme nicht „gerade dem (Fach-) Arzt eigene Kenntnisse und Kunstfertigkeiten voraussetzt.“
Ordnungsgemäße Delegation setzt auch voraus, dass Ärzte entweder anwesend oder kurzfristig erreichbar sind. In welchem Umfang ärztliche Aufgaben auf PAs übertragen werden können, hängt im wesentlichen von der Art der Leistung, der Schwere des Krankheitsfalles und der Qualifikation der PAs ab. Nach §630 h (4) war ein Behandelnder für die von ihm vorgenommene Behandlung nicht befähigt, wird vermutet, dass die mangelnde Befähigung für den Eintritt der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ursächlich war.
Jede Verletzung von organisatorischen Sorgfaltspflichten kann zivilrechtliche und /oder strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Organisationspflichtverletzungen gelten rechtlich als Behandlungsfehler.
Übernahmeverschulden: Durchführungsverantwortung der PAs: Der PA ist für die Durchführung der delegierten Aufgabe verantwortlich (ggf. Übernahmeverschulden). Die PAs können für die fehlerhafte Durchführung der übertragenen Aufgabe zivilrechtlich, arbeitsrechtlich und/oder strafrechtlich belangt werden.
Zusammengefasst: Die Ärzte entscheiden, welche Maßnahmen erforderlich sind und welche nicht. Außerdem haben sie hinreichend kompetente PAs auszuwählen. Aber hier korrespondiert auch eine Übernahmeverantwortung der PAs, die eine Anordnung verweigern müssen, wenn sie sich nicht hinreichend qualifiziert fühlen.
Empfehlung: Etablierung von SOPs für Aufgabendelegation an PAs. Aus juristischer Sicht wichtig zur Klärung haftungsrechtlicher Fragen wie:
- Welche Aufgaben werden übertragen
- In welchem Umfang wird kontrolliert
- Überprüfung der Verlässlichkeit der Organisation
- Anordnungen des übergeordneten Personals.
Praxisplatzmanagement
Hier haben Sie die Möglichkeit direkt offene Stellen (Famulatur, praktisches Jahr oder vertiefte Praxis) für unsere Studierenden anzubieten. Unter folgendem Link können Sie Ihre freien Plätze hochschulintern veröffentlichen.
Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus, damit wir Ihre Angebote korrekt erfassen und Studierenden gezielt zur Verfügung stellen können. Sind alle Praktikumsplätze in Ihrer Einrichtung vergeben, freuen wir uns über eine kurze Rückmeldung an die Praxisbeauftragten (pa-praxisbeauftragte[at]hnu[dot]de), dass wir die Stellen im Praxisplatzmanagement anpassen können.
Infoveranstaltungen
Kontakt

Ansprechperson für Praxispartner:
Prof. Dr. med. Mona Spiegel
Studiengangsleitung & Fachstudienberatung:
Prof. Dr. Judith Mantz
Fragen an:
pa-praxisbeauftragte[at]hnu[dot]de










